Wer zahlt Miete pro m² in der Schweiz
Wer zahlt was?
Grundsätzlich gelten in der Schweiz Regeln zur Aufteilung von Mietkosten zwischen Mieter und Vermieter. Die Monatsmiete wird meist als Betrag pro Wohnung oder pro m² vereinbart; ob eine Erhöhung ortsüblich ist, ergibt sich aus Marktvergleichen und lokalen Gepflogenheiten.
Miete und ortsübliche Miete
Die ortsübliche Miete richtet sich nach vergleichbaren Wohnungen in der gleichen Lage. Mieter können verlangen, dass der Vermieter Anpassungen begründet und mit Marktbeispielen belegt.
Unterhalt & kleine Reparaturen
Für laufenden Unterhalt und kleine Reparaturen gelten oft vertragliche Regelungen: Viele Mietverträge legen minimale Selbstkosten für den Mieter fest, während grössere Reparaturen und strukturelle Instandsetzungen in der Verantwortung des Vermieters bleiben.
- Kleine Reparaturen bis zu vertraglich vereinbartem Betrag bezahlt meist der Mieter.
- Grössere Erneuerungen und Ersatz von Anlagen trägt in der Regel der Vermieter.
- Halten Sie Reparaturaufträge und Rechnungen schriftlich fest als Beweis.
Belege, Fristen und Mitwirkung
Informieren Sie den Vermieter unverzüglich schriftlich über Schäden und erlauben Sie nötige Termine zur Begutachtung. Reagieren Sie selbst innerhalb der gesetzten Fristen, um Ihre Rechte zu wahren.
FAQ
- Wer zahlt die Kosten für eine defekte Heizungsanlage?
- Die Kosten für die Erneuerung oder grosse Reparaturen der Heizungsanlage trägt in der Regel der Vermieter; Kleinreparaturen können laut Mietvertrag beim Mieter liegen.
- Kann der Vermieter Miete pro m² verlangen?
- Ja, Mieten können pro m² vereinbart werden; massgeblich ist die Vereinbarung im Vertrag und ob die Höhe ortsüblich ist.
- Was tun, wenn der Vermieter Reparaturen verweigert?
- Dokumentieren Sie Mängel, setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung und ziehen Sie bei Bedarf die Schlichtungsbehörde hinzu[2].
Anleitung
- Prüfen Sie den Mietvertrag sorgfältig auf Klauseln zu Unterhalt und Kleinreparaturen.
- Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos und Rechnungen sofort nach Feststellung.
- Informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie die Behebung innerhalb einer Frist.
- Bleibt keine Reaktion, kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten.
- Halten Sie Fristen und Termine ein und bringen Sie alle Belege zur Schlichtung mit.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Schweizer Obligationenrecht (Mietrecht) - Fedlex
- Schweizerische Zivilprozessordnung (Schlichtung) - Fedlex
