Besichtigungen bei Wiedervermietung für Mieter in der Schweiz
Als Mieter in der Schweiz haben Sie Rechte und Pflichten, wenn der Vermieter Besichtigungen zur Wiedervermietung oder zum Verkauf ankündigt. Dieser Leitfaden erklärt in verständlicher Sprache, welche Vorlaufzeiten üblich sind, wie Sie Ihre Privatsphäre schützen, welche Zugangsrechte der Vermieter hat und welche Dokumentation sinnvoll ist. Sie erhalten konkrete Vorbereitungstipps für die Wohnung, Hinweise zum Verhalten während der Besichtigung und Beispiele, wie Sie höflich, aber bestimmt Ihre Grenzen setzen. Wenn nötig, finden Sie auch Informationen zum weiteren Vorgehen und zur zuständigen Schlichtungsbehörde.[1][2]
Rechte und Pflichten rund um Besichtigungen
Vermieter dürfen Besichtigungen zur Wiedervermietung oder beim Verkauf ankündigen, müssen dabei aber die Privatsphäre und die Zumutbarkeit beachten. In vielen Kantonen gelten Fristen und Regeln, die sowohl Mieter als auch Vermieter schützen. Typischerweise gilt: angemessene Vorankündigung, begrenzte Häufigkeit und fachlich gebotene Durchführung. Dokumentieren Sie Ankündigungen schriftlich per E-Mail oder Brief und notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen Anwesender.
Vorbereitungen vor der Besichtigung
- Räumen Sie persönliche, sensible Unterlagen weg und schließen Sie Zimmer ab, die nicht gezeigt werden sollen.
- Vereinbaren Sie klare Termine und bitten Sie um schriftliche Bestätigung des Zeitpunkts.
- Machen Sie Fotos vom Zustand der Wohnung vor der Besichtigung als Beweismittel.
- Klären Sie, wer an der Besichtigung teilnimmt (Makler, neue Interessenten, Handwerker).
Während der Besichtigung
- Begleiten Sie die Besichtigung, wenn Sie sich damit wohlfühlen; Sie können Anwesenheit verlangen, aber auf angemessene Weise.
- Weisen Sie höflich auf Bereiche hin, die privat bleiben sollen.
- Notieren Sie, falls Besucher Schäden verursachen, und melden Sie diese dem Vermieter sofort.
Was tun nach der Besichtigung
Wenn während oder nach der Besichtigung Probleme auftreten (Beschädigungen, wiederholte Störungen, nicht eingehaltene Absprachen), dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Beteiligte, machen Sie Fotos und senden Sie dem Vermieter eine formelle Mitteilung mit einer Frist zur Stellungnahme. Bei Streitigkeiten ist oft zuerst die kantonale Schlichtungsbehörde zuständig; viele Auseinandersetzungen lassen sich dort klären, bevor Sie rechtliche Schritte erwägen.[2]
FAQ
- Darf mein Vermieter ohne meine Erlaubnis die Wohnung betreten?
- Nein. Der Vermieter braucht in der Regel Ihre Zustimmung oder muss eine rechtskräftige Grundlage nachweisen; bei dringenden Fällen (z. B. Wasserrohrbruch) darf er kurzfristig eintreten.
- Wie viel Vorlauf muss der Vermieter geben?
- Die Ankündigung sollte rechtzeitig und schriftlich erfolgen; was "angemessen" ist, hängt vom Kanton und den Umständen ab, oft sind 24–48 Stunden üblich.
Anleitung
- Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Teilnehmer jeder Ankündigung oder Besichtigung.
- Schließen Sie private Räume ab und entfernen Sie sensible Dokumente vor der Besichtigung.
- Fordern Sie schriftliche Bestätigungen und klären Sie offene Fragen per E-Mail.
- Wenn Probleme auftreten, senden Sie dem Vermieter eine formelle Aufforderung zur Stellungnahme und bewahren Sie Belege auf.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] Fedlex - Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g
- [2] Fedlex - Zivilprozessordnung (ZPO) Schlichtungspflicht