Mieterrechte: Darf Vermieter die Wohnung betreten? Schweiz

Privatsphäre & Zutrittsrechte (Besichtigungen, Schloss) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz fragen Sie sich vielleicht, wann der Vermieter die Wohnung betreten darf und wie Sie Ihre Privatsphäre schützen können. Dieser Text erklärt in einfacher Sprache die grundlegenden Rechte und Pflichten von Mieterinnen und Mietern sowie vom Vermieter beim Zutritt zur Wohnung. Sie erfahren, welche Formen von Zutritt erlaubt sind (z.B. Besichtigung, Reparatur, Notfall), welche Fristen und Ankündigungen üblich sind und welche Schritte Sie unternehmen können, wenn Sie den Zutritt ablehnen oder sich unsicher fühlen. Ziel ist es, Ihnen klare Handlungsschritte und praktische Tipps zu geben, damit Sie Ihre Rechte wahren und Konflikte frühzeitig vermeiden.[1]

In den meisten Fällen muss der Vermieter den Zutritt ankündigen und einen triftigen Grund haben.

Rechte und Pflichten bei Zutritt

Der Mietvertrag und das Schweizer Obligationenrecht regeln, wann Vermieter die Wohnung betreten dürfen. Grundsätzlich braucht der Vermieter einen legitimen Anlass und soll die Privatsphäre der Mieter respektieren. Typische Gründe sind Besichtigungen, notwendige Reparaturen oder Notfälle. Bei geplanten Zutritten ist eine angemessene Vorankündigung üblich; in dringenden Fällen (z.B. Wasserrohrbruch) darf der Zutritt sofort erfolgen.[1]

Wann Vermieter eintreten darf

  • Besichtigungen mit vorheriger Ankündigung (appointment)
  • Reparaturen, wenn Termin angekündigt wurde (repair)
  • Notfälle: sofortiger Zutritt zulässig (entry)
  • Schlosswechsel durch Mieter nach Ankündigung möglich (lock)
  • Dokumentation von Schäden: Fotos und Protokoll erstellen (evidence)
  • Formelle Anzeigen oder Fristsetzung schriftlich vornehmen (notice)
Dokumentieren Sie jede angekündigte oder ungeplante Besichtigung schriftlich oder per Foto.

Wie Sie als Mieter reagieren

Wenn Ihnen ein Zutritt angekündigt wird, prüfen Sie den Grund und vereinbaren Sie, wenn möglich, einen Termin. Bitten Sie um schriftliche Bestätigung der Ankündigung oder notieren Sie Datum und Uhrzeit. Lehnen Sie den Zutritt nur ab, wenn kein berechtigter Grund vorliegt oder die Ankündigung unzureichend ist; erklären Sie schriftlich Ihre Gründe. Bei Notfällen besteht keine Verpflichtung zur Zustimmung, da der Schutz der Immobilie Vorrang hat.

Antworten Sie auf Anfragen des Vermieters möglichst schriftlich, damit Sie einen Nachweis haben.

Ankündigung, Fristen und Form

Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist für alle Besichtigungen; als Faustregel gilt aber eine angemessene Vorlaufzeit. Für Besichtigungen zu Vermietungszwecken ist ein Vorlauf von einigen Tagen üblich. Bei Reparaturen sprechen Vermieter und Mieter am besten einen konkreten Termin ab. Jede formelle Aufforderung oder Fristsetzung sollte schriftlich erfolgen, damit Sie im Streitfall Beweise haben.

Was tun bei unberechtigtem Zutritt

Wenn ein Vermieter unangemeldet oder ohne triftigen Grund eintritt, dokumentieren Sie den Vorfall, machen Sie Fotos und sammeln Sie Zeugen, falls vorhanden. Fordern Sie schriftlich eine Erklärung und eine Ausnahmeentschädigung, falls Gegenstände beschädigt wurden. Bleibt der Konflikt bestehen, wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten; eine Schlichtung ist meist Vorbedingung für gerichtliche Schritte.[2]

Reagieren Sie schnell auf rechtliche Schreiben, da Fristen sonst Ihre Ansprüche gefährden können.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter ohne Erlaubnis einfach eintreten?
Nein, grundsätzlich braucht der Vermieter einen triftigen Grund; bei Notfällen ist sofortiges Betreten erlaubt.
Muss der Vermieter eine Frist einhalten?
Es gibt keine allgemeine gesetzliche Frist, aber eine angemessene Vorankündigung ist erforderlich; schriftliche Termine sind empfehlenswert.
Kann ich das Schloss wechseln lassen?
Ja, Mieter können das Schloss wechseln, sollten den Vermieter informieren und ggf. einen Schlüssel hinterlegen, wenn dies vertraglich verlangt wird.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Beweise: Fotos, Nachrichten und Protokolle (evidence).
  2. Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und schlagen Sie Termine vor (contact).
  3. Bei festgefahrenen Konflikten: Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten einschalten (court).
  4. Als letzter Schritt: Gerichtsverfahren nach erfolgloser Schlichtung prüfen (court).

Hilfe & Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (Mietvertrag, Art. 253–274g)
  2. [2] Zivilprozessordnung (Schlichtungspflicht vor Klage)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.