Besichtigungen bei Wiedervermietung: Mieterrechte Schweiz

Mieterschutz & Grundrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz haben Sie Rechte, wenn Ihr Vermieter oder ein Makler Ihre Wohnung für eine Wiedervermietung oder einen Verkauf besichtigen möchte. Viele Fragen drehen sich um rechtzeitige Ankündigung, Zutrittspflichten, Schutz der Privatsphäre und ob Sie Besichtigungen verweigern dürfen. Dieser Artikel erklärt praxisnah, welche Fristen gelten, welche Regeln der Vermieter einhalten muss, wie Sie unzumutbare Termine ablehnen und wie Sie dokumentieren sollten, um sich abzusichern. Ich beschreibe auch die Schritte, wenn eine Einigung nötig ist und wie die Schlichtungsstelle hilft, damit Sie Ihre Rechte ohne juristische Fachsprache verstehen und anwenden können. Am Ende finden Sie FAQ, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und offizielle Hilfsstellen. Konkrete Beispiele und Musterformulierungen erleichtern das praktische Vorgehen.

Wann darf der Vermieter besichtigen?

Der Vermieter darf die Wohnung betreten, wenn er ein berechtigtes Interesse nachweist, etwa zur Wiedervermietung oder beim Verkauf. Er muss Besichtigungen in der Regel rechtzeitig ankündigen und angemessene Termine anbieten. Ein generelles Recht auf unbeschränkten Zutritt besteht nicht; Ihre Privatsphäre und die übliche Wohnnutzung sind zu respektieren. Wird ohne Ankündigung, nachts oder zu wiederholten, störenden Zeiten geklingelt, können Sie das als unzumutbar ablehnen.

In den meisten Fällen müssen Besichtigungen angemessen angekündigt werden.

Welche Fristen und Formen gelten?

Es gibt keine einheitliche Bundesfrist für Besichtigungen im Mietrecht, doch gelten Ankündigungsfristen als zumutbar, damit Sie planen können. Schriftliche oder zumindest nachvollziehbare Hinweise per E-Mail oder Brief sind sinnvoll. Bewahren Sie alle Nachrichten auf, denn sie sind wichtig als Nachweis, falls es zu einer Schlichtung kommt. Operative Rechtsgrundlagen finden sich im Obligationenrecht und im Verfahren vor Schlichtungsbehörden.[1]

Praktische Sofortmaßnahmen für Mieter

  • Frist beachten (deadline): Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist und schlagen Sie bei Bedarf Alternativtermine vor.
  • Fotos machen als Beweis (evidence): Dokumentieren Sie Zustand und Ablauf der Besichtigung.
  • Nicht ohne Zustimmung aufschließen (entry): Lassen Sie niemanden ohne Ihre Anwesenheit eintreten, wenn Sie nicht zugestimmt haben.
  • Schriftliche Ablehnung senden (notice): Verweigern Sie unzumutbare Termine schriftlich und begründen Sie kurz.
Dokumentieren Sie jede Besichtigung mit Fotos und Zeugen.

Wenn Besichtigungen wiederholt störend erfolgen oder Ihre Privatsphäre verletzt wird, können Sie der Vermieterin oder dem Vermieter eine begründete schriftliche Aufforderung senden und notfalls die Schlichtungsbehörde einschalten.[2]

Was tun bei Konflikten?

Suchen Sie zuerst das Gespräch und bieten Sie konkrete Ausweichtermine an. Sollte keine Einigung möglich sein, reichen Sie eine Beschwerde bei der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten ein. Dort wird versucht, eine gütliche Lösung zu finden; erst danach kann ein ordentliches Gericht angerufen werden. Belege wie E-Mails, Fotos, Zeugenangaben und eine Liste der Termine stärken Ihre Position.

Häufige Szenarien und Ihre Rechte

Vermieter will kurzfristig viele Termine

Sie können Wiederholungen ablehnen, wenn sie das normale Wohnen übermäßig stören. Schlagen Sie stattdessen gebündelte Termine vor, an denen Sie oder eine bevollmächtigte Person anwesend sind.

Makler führt Besichtigung ohne Sie durch

Bestehen Sie auf Ihrer Zustimmung; ein Zutritt ohne Einwilligung ist nur in engen, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter jederzeit Besichtigungen anordnen?
Nein. Der Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse und muss angemessene Ankündigungsfristen einhalten; zufälliger oder ständiger Zutritt ist nicht erlaubt.
Kann ich Besichtigungen komplett verweigern?
Sie können unzumutbare Termine ablehnen, nicht jedoch alle Besichtigungen ohne Grund verweigern, wenn ein legitimes Interesse besteht.
Wie beweise ich missbräuchliche oder störende Besuche?
Sammeln Sie E-Mails, SMS, Fotos, Zeugenangaben und eine Liste der Termine, um den Ablauf zu dokumentieren.

Anleitung

  1. Prüfen (deadline): Lesen Sie die Ankündigung sorgfältig und notieren Sie Datum und Uhrzeit.
  2. Antworten (form): Bestätigen Sie oder schlagen Sie Alternativtermine vor und dokumentieren Sie die Kommunikation.
  3. Dokumentieren (evidence): Machen Sie Fotos und notieren Sie wer anwesend war.
  4. Kontaktieren (call): Suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter oder der Verwaltung, um eine Lösung zu finden.
  5. Schlichtung einleiten (court): Reichen Sie bei Bedarf eine Schlichtung ein und legen Sie Ihre Belege vor.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (OR) — Fedlex
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — Fedlex
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.