Kündigung wegen Umzug: Rechte von Mietern in Schweiz

Mieterschutz & Grundrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Eine Kündigung wegen eines Jobs oder eines geplanten Umzugs kann für Mieter überraschend und belastend sein. In der Schweiz haben Sie als Mieter bestimmte Rechte: es gelten Kündigungsfristen, Formen für die Kündigung sind vorgeschrieben, und in vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, Widerspruch zu erheben oder Hilfe bei der Schlichtungsbehörde zu suchen.[3] Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, welche Fristen Sie beachten müssen, wie Sie Beweise sammeln, wann eine Kündigung unzulässig sein kann und welche Anlaufstellen es kantonal gibt. Ziel ist es, Ihnen klare, praktische Schritte zu geben, damit Sie Ihre Rechte gegenüber dem Vermieter wahrnehmen und unnötige Risiken vermeiden. Lesen Sie weiter für konkrete Handlungsschritte.

Kündigung: Rechte und erste Schritte

Als Mieter haben Sie in der Schweiz Schutz durch das Mietrecht und das Obligationenrecht; relevante Bestimmungen finden sich im Schweizer Obligationenrecht.[1] Wichtig sind die formelle Gültigkeit der Kündigung, die einzuhaltenden Fristen und der Nachweis, dass die Kündigung tatsächlich zugestellt wurde. Notieren Sie Datum und Inhalt des Schreibens und kopieren Sie alle Unterlagen.

In den meisten Kantonen ist eine Schlichtung vor Gericht vorgeschrieben.

Wichtige Rechte

  • Sie haben Anspruch auf die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.
  • Die Kündigung muss in der vorgeschriebenen Form erfolgen (schriftlich, unterschrieben).
  • Kündigungen aus missbräuchlichen Gründen sind anfechtbar.
  • Sie dürfen Beweise sammeln und vorlegen, etwa Fotos, Nachrichten oder Zeugenangaben.
Detaillierte Dokumentation erhöht die Erfolgschancen bei Schlichtungen.

Praktische Schritte bei einer Kündigung

  • Prüfen Sie sofort die Kündigungsfrist und das Datum der Zustellung.
  • Lesen Sie das Kündigungsschreiben genau und prüfen Sie, ob Form und Unterschrift korrekt sind.
  • Sammeln Sie Belege: Mietvertrag, Zahlungsnachweise, Schriftverkehr, Fotos.
  • Erwägen Sie, fristgerecht schriftlich Widerspruch einzulegen und Gründe zu nennen.
  • Wenn nötig, beantragen Sie eine Schlichtung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde.
  • Planen Sie parallel einen Umzug, falls die Kündigung Bestand hat.
Antworten Sie rechtzeitig auf Schreiben, um Fristen nicht zu versäumen.

FAQ

Kann der Vermieter wegen meines Jobs kündigen?
Eine Kündigung allein wegen eines Jobs ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig; prüfen Sie, ob die Kündigung missbräuchlich ist und ziehen Sie wenn nötig rechtliche Beratung hinzu.[1]
Was ist die Schlichtungsbehörde und wann muss ich dorthin?
Die Schlichtungsbehörde ist die erste Anlaufstelle für Mietstreitigkeiten in den Kantonen; oft ist eine Schlichtung obligatorisch, bevor ein Rechtsweg eröffnet werden kann.[2]
Welche Fristen muss ich unbedingt beachten?
Achten Sie auf die Kündigungsfrist im Vertrag oder die gesetzlichen Fristen; zudem gelten kurze Fristen für Widerspruch oder die Beantragung einer Schlichtung.

Anleitung

  1. Prüfen Sie sofort das Kündigungsschreiben und notieren Sie das Zustelldatum.
  2. Sammeln Sie alle relevanten Belege wie Mietvertrag, Mietzahlungen und Schriftverkehr.
  3. Formulieren Sie bei Bedarf einen schriftlichen Widerspruch und senden Sie ihn per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung.
  4. Beantragen Sie bei der kantonalen Schlichtungsbehörde eine Vermittlung, wenn eine Einigung mit dem Vermieter nicht möglich ist.
  5. Organisieren Sie einen Umzugstermin und informieren Sie Dienstleister, falls die Kündigung rechtskräftig wird.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Schweizer Obligationenrecht (OR) - fedlex.admin.ch
  2. [2] Schlichtungsbehörde Kanton Zürich - zh.ch
  3. [3] Kanton Bern: Mietrecht und Schlichtung - be.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.