Mieter & Vermieter: Wer zahlt bei Mietvertrag Schweiz

Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Untermiete) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz stehen Sie oft vor Fragen: Wer trägt Kosten bei einem befristeten oder unbefristeten Mietvertrag? Dieser Text erklärt klar und praxisnah, welche Zahlungen bei Schäden, notwendigen Reparaturen, Nebenkosten, Kautionsrückgabe und beim Auszug typischerweise vom Mieter oder vom Vermieter übernommen werden. Ich erläutere die wichtigsten Grundsätze nach schweizerischem Recht, nenne Fristen und praktische Schritte zur Dokumentation von Mängeln sowie Hinweise zur Schlichtung bei Streit. Ziel ist, Ihnen Sicherheit zu geben und Handlungsoptionen aufzuzeigen, damit Sie Ihre Rechte wirksam vertreten können, ohne sich in komplizierte Rechtsbegriffe vertiefen zu müssen. Am Ende finden Sie praktische Checklisten, Hinweise zu offiziellen Stellen und wie Sie eine Schlichtungsbehörde kontaktieren.

Was ändert sich bei befristeten vs. unbefristeten Mietverträgen?

Der Vertragszeitraum beeinflusst selten die grundsätzliche Frage, wer welche Kosten trägt: Entscheidend sind Ursache und Vereinbarung. Reparaturen an der Mietsache gehen in der Regel den Vermieter etwas an, während kleinere Abnutzungen oft dem Mieter zugerechnet werden. Bei Streit gelten die Regeln des Obligationenrechts [1] und das Schlichtungsverfahren nach der Zivilprozessordnung [2].

In vielen Fällen entscheidet die Ursache (Verschulden vs. natürlicher Verschleiss) über die Kostenübernahme.

Typische Kostenaufteilungen

  • Reparaturen für technische Mängel, die nicht aus normaler Abnutzung resultieren, trägt in der Regel der Vermieter.
  • Kleinreparaturen können vertraglich dem Mieter auferlegt werden, sofern dies klar geregelt ist.
  • Kautionen werden nach Abzug begründeter Forderungen zurückerstattet.
  • Renovations- oder Schönheitsreparaturen beim Auszug hängen von der konkreten Abrede und dem Zustand bei Einzug ab.
  • Nebenkostenabrechnungen müssen nachvollziehbar sein; Belege sind wichtig.
Bewahren Sie Fotos und schriftliche Mängelmeldungen auf, um spätere Forderungen abzuwehren.

Welche Fristen und Nachweise sind wichtig?

Melden Sie Mängel unverzüglich schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Dokumentation erhöht die Chance, nicht für reparaturbedingte Kosten aufkommen zu müssen.

  • Fristen zur Mängelbehebung: Setzen Sie dem Vermieter eine klare Frist und dokumentieren Sie das Datum.
  • Beweise: Fotos, E-Mails, schriftliche Meldungen und Zeugen stärken Ihre Position.
  • Formale Schreiben: Nutzen Sie einfache, nachvollziehbare Formulierungen und fordern Sie eine Bestätigung.
Reagieren Sie auf schriftliche Forderungen fristgerecht, sonst drohen rechtliche Folgen.

Was tun bei Streit: Schlichtung und rechtliche Schritte

In vielen Kantonen ist vor Gericht eine Schlichtung vorgeschaltet. Bevor Sie einen Anwalt einschalten, prüfen Sie die Möglichkeit einer kantonalen Schlichtungsstelle. Dort können Sie Ihre Forderung meist kostengünstig klären [2].

Frühzeitige Kommunikation reduziert oft Aufwand und Kosten für beide Seiten.

Häufige Fragen

Wer zahlt für einen Rohrbruch in der Mietwohnung?
Wenn der Schaden durch normalen Verschleiss oder gebrochene Leitungen entstanden ist, organisiert und bezahlt meist der Vermieter die Reparatur; bei schuldhaftem Verhalten des Mieters kann dieser haftbar sein.
Kann der Vermieter unverhältnismässig hohe Renovationskosten abziehen?
Nur begründete Kosten für über den vertragsgemässen Gebrauch hinausgehende Schäden dürfen von der Kaution einbehalten werden; Belege sind nötig.
Muss ich vor Gericht, wenn die Schlichtung scheitert?
Nach erfolgloser Schlichtung können die Parteien den Fall an das Gericht weiterziehen; die Schlichtung ist oft Voraussetzung für eine Klage.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie Mängel sofort mit Fotos und Datum.
  2. Informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Behebung innerhalb einer angemessenen Frist.
  3. Setzen Sie eine klare Frist und kündigen Sie bei Nichtbehebn eine Fristsetzung mit Ankündigung weiterer Schritte an.
  4. Suchen Sie bei Bedarf die kantonale Schlichtungsstelle auf, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.
  5. Wenn die Schlichtung scheitert, prüfen Sie die Klage vor dem zuständigen Gericht.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Obligationenrecht (OR) - fedlex
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - fedlex
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.