Untermiete: Darf Vermieter Gebühren verlangen? Schweiz

Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Untermiete) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Viele Mieter in der Schweiz fragen sich, ob der Vermieter für eine Untermiete eine Gebühr erheben darf und welche Regeln dafür gelten. Dieser Text erklärt verständlich, wann zusätzliche Kosten zulässig sind, welche Rechte Untermieter und Hauptmieter haben, und welche Pflichten der Vermieter trägt. Ich zeige praxisnahe Schritte, wie Sie Belege sammeln, Einwände formulieren und bei Bedarf die kantonale Schlichtungsbehörde kontaktieren können. Die Informationen stützen sich auf geltendes Schweizer Mietrecht und auf übliche kantonale Abläufe, sind aber als Orientierung gedacht. Am Ende finden Sie konkrete Hinweise, Musterfragen für das Gespräch mit dem Vermieter und Links zu offiziellen Stellen, die weiterhelfen. Lesen Sie weiter für praktische Tipps.

Was ist Untermiete?

Untermiete liegt vor, wenn ein Mieter seine Wohnung oder Teile davon an eine dritte Person weitervermietet. Grundsätzlich bedarf Untermiete oft der Zustimmung des Vermieters; gesetzliche Grundlagen finden sich im Obligationenrecht.[1]

In den meisten Fällen ist Untermiete erlaubt, wenn der Hauptmieter die Wohnung nicht übermässig beeinträchtigt.

Wann darf der Vermieter Gebühren verlangen?

Vermieter können nicht jederzeit beliebige Kosten fordern. Zulässig sind einzelne, nachvollziehbare Positionen, wenn sie in Gesetz oder Vertrag gestützt sind oder tatsächlicher Aufwand entstanden ist.

  • Verwaltungsaufwand (fee): z.B. Aufwand für das Erstellen eines neuen Untermietvertrags, wenn dies im Einzelfall nachweisbar ist.
  • Zusätzliche Nebenkosten (rent): wenn durch den Untermieter belegbare Mehrkosten für Wasser, Strom oder Heizung entstehen.
  • Schäden und Reparaturen (repair): Kosten für Schadenbehebung, die durch den Untermieter verursacht wurden.
  • Vertragswidrige Untermiete (violation): wenn der Mietvertrag Untermiete untersagt, kann der Vermieter Sanktionen prüfen.
Bewahren Sie alle Zahlungsbelege und Absprachen schriftlich auf.

Was können Mieter tun?

Wenn Sie als Mieter eine Forderung für Untermiete erhalten, prüfen Sie zuerst den Mietvertrag und fordern Sie eine detaillierte Aufstellung der Kosten an. Bestehen Sie auf Belegen und klären Sie offene Punkte schriftlich.

Ist eine Einigung nicht möglich, ist der nächste Schritt oft die Kontaktaufnahme mit der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten; in vielen Kantonen ist eine Schlichtung Voraussetzung, bevor gerichtlich vorgegangen werden kann.[2]

Reagieren Sie auf Zahlungsaufforderungen fristgerecht, um Nachteile zu vermeiden.

FAQ

Kann der Vermieter einfach eine Pauschale für Untermiete verlangen?
Nein, Pauschalen müssen begründet und in der Regel vertraglich oder gesetzlich gestützt sein; ungerechtfertigte Pauschalen können angefochten werden.
Muss der Untermieter direkt an den Vermieter zahlen?
Das hängt von der Vereinbarung ab; normalerweise bleibt der Hauptmieter der Vertragspartner des Vermieters, Zahlungswege sollten schriftlich geklärt werden.
Wie schnell muss ich reagieren, wenn ich eine Forderung erhalte?
Prüfen Sie die Frist in der Forderung, antworten Sie schriftlich und sammeln Sie Belege; bei Unsicherheit nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zur Schlichtungsbehörde auf.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Belege: Mietvertrag, Zahlungsbelege, Fotos von Schäden und schriftliche Absprachen.
  2. Prüfen Sie den Mietvertrag: Achten Sie auf Klauseln zur Untermiete und mögliche Gebührenregelungen.
  3. Schreiben Sie eine formelle Einsprache an den Vermieter mit klaren Forderungen und Belegen.
  4. Kontaktieren Sie bei Bedarf die kantonale Schlichtungsbehörde und reichen Sie Unterlagen ein.
  5. Falls die Schlichtung scheitert, prüfen Sie rechtliche Schritte mit Fristen und Beweismitteln.
Frühzeitige Dokumentation und ruhige Kommunikation erhöhen Ihre Chancen auf eine einvernehmliche Lösung.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Fedlex — Schweizer Obligationenrecht (Art. 253–274g)
  2. [2] Kanton Zürich — Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.