Untermiete zu hoch: Rückforderung in der Schweiz

Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Untermiete) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Viele Mieter in der Schweiz entdecken manchmal, dass die Untermiete höher ist als vereinbart oder rechtlich zulässig. Dieses Praxis‑Leitfaden hilft Ihnen als Mieter, Ihre Rechte zu verstehen, Beweise zu sammeln und systematisch eine Rückforderung zu stellen. Wir erklären einfache Begriffe, welche Fristen gelten, wie Sie ein schriftliches Begehren formulieren und wann die Schlichtungsbehörde eingeschaltet werden sollte. Die Sprache bleibt klar und ohne unnötigen Fachjargon, damit Sie als Mieter schnell handeln können.

Was gilt als zu hohe Untermiete?

Untermiete ist zu hoch, wenn der verlangte Betrag den vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen Preis deutlich übersteigt oder wenn keine Grundlage für die zusätzliche Forderung besteht. Prüfen Sie Mietvertrag, Inventarlisten und allfällige Nebenabreden schriftlich. Halten Sie Zahlungsbelege bereit und notieren Sie mündliche Absprachen, Datum und Zeugen.

Bewahren Sie Zahlungsbelege und Chats als Beweismittel geordnet auf.

Schritte zur Rückforderung

  • Sammeln Sie alle Belege: Kontoauszüge, Quittungen, Fotos und Mietvertrag.
  • Prüfen Sie den Untermietvertrag und notieren Sie Abweichungen gegenüber der Vereinbarung.
  • Beachten Sie Fristen: Reagieren Sie möglichst rasch nach Kenntnis der Überzahlung.
  • Schreiben Sie eine formelle Rückforderungs‑Eingabe an die Untermieterin/den Untermieter mit Fristangabe.
  • Wenn keine Einigung: Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten einschalten.
Reagieren Sie schriftlich und halten Sie Fristen ein, sonst können Ansprüche verwirken.

Die formelle Eingabe sollte Betrag, Zeitraum, Begründung und Frist für Rückzahlung enthalten. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung.

Was erwartet die Schlichtungsbehörde?

Die Schlichtungsbehörde prüft Belege, hört beide Parteien an und versucht, eine gütliche Einigung zu erreichen. Bringen Sie Kopien aller Dokumente und eine klare Aufstellung der geforderten Rückzahlung mit. Falls nötig, kann die Behörde Empfehlungen geben oder ein Schlichtungsprotokoll erstellen, das als Grundlage für eine gerichtliche Klärung dient.[1]

Eine geordnete Aktenlage erhöht die Erfolgschancen bei der Schlichtung.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten?

Ansprüche auf Rückerstattung richten sich nach den mietrechtlichen Bestimmungen des Obligationenrechts und dem Verfahren vor der Schlichtungsbehörde. Vor einer Klage ist in der Regel die Schlichtung vorgeschrieben.[1] Weitere Verfahrensregeln finden sich in der Zivilprozessordnung bezüglich Schlichtungspflicht.[2]

FAQ

Was soll ich zuerst tun, wenn ich zu hohe Untermiete zahle?
Prüfen Sie Vertrag und Belege, dokumentieren Sie die Überzahlung und fordern Sie schriftlich die Rückzahlung mit einer klaren Frist ein.
Muss ich zuerst die Schlichtung versuchen?
Ja, in der Regel ist vor einer gerichtlichen Klage die Schlichtungsbehörde zuständig; sie versucht eine gütliche Einigung.
Wie lange habe ich Zeit, um die Rückforderung zu stellen?
Allgemeine Verjährungsfristen können gelten; handeln Sie aber so bald wie möglich, um Beweise zu sichern und Fristen einzuhalten.

Anleitung

  1. Sammeln: Kontoauszüge, Quittungen, Fotos und den Untermietvertrag vollständig.
  2. Schreiben: Formelle Rückforderung mit Betrag, Zeitraum und Frist verfassen.
  3. Frist setzen: Übliche Frist 10–30 Tage angeben, je nach Situation.
  4. Schlichtung: Bei fehlender Zahlung Beschwerde bei der Schlichtungsbehörde einreichen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR), Art. 253–274g
  2. [2] Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO), Schlichtung
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.