Untermiete berechnen: Praxis für Mieter in der Schweiz

Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Untermiete) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter oder Untermieter in der Schweiz kann die korrekte Berechnung der Untermiete entscheidend sein, um Konflikte mit dem Hauptmieter oder Vermieter zu vermeiden. Viele Fehler entstehen durch unklare Absprachen, fehlende Kostenaufstellungen oder das Vergessen von anteiligen Nebenkosten und Abnutzungen. Dieser Artikel erklärt einfach und praxisnah, welche Posten Sie berücksichtigen müssen, wie Sie Fristen und Formulare beachten und welche Belege helfen, Ihre Forderung zu belegen. Wir erläutern typische Rechenfehler, geben Checklisten und zeigen, wann eine Schlichtungsstelle oder rechtliche Beratung sinnvoll ist. Ziel ist, Mieterinnen und Mietern in der Schweiz verständliche Schritte an die Hand zu geben, damit Untermietverhältnisse fair und korrekt abgerechnet werden.

Was zur Untermiete gehört

Bei der Untermiete rechnet der Untermieter dem Hauptmieter typischerweise den vereinbarten Mietzins plus anteilige Nebenkosten ab. Zu klären sind: Betriebskosten, Strom, Heizung, Anteil an Versicherungen und allfällige Möbeloverlassung. Für die rechtliche Grundlage siehe die Regeln im Schweizer Obligationenrecht und zu Verfahrensfragen die Zivilprozessordnung.[1]

  • Mietzins (vereinbarter Betrag für Nutzung der Räume)
  • Nebenkosten anteilig (Heizung, Wasser, Abfall)
  • Kaution und Rückzahlungen, falls vereinbart
  • Reparaturen und Abnutzungen, die vertraglich geregelt sind
  • Belege, Fotos und Inventarlisten als Dokumentation
Bewahren Sie alle Mietbelege geordnet und sicher auf.

Typische Fehler bei der Berechnung

Viele Streitfälle entstehen durch einfache Rechenfehler oder fehlende Absprachen. Die häufigsten Probleme sind unklare Abgrenzungen zwischen Haupt- und Untermiete, das Nichtberücksichtigen anteiliger Nebenkosten und fehlende Dokumentation beim Möbelzustand.

  • Übernahme aller Nebenkosten ohne schriftliche Vereinbarung
  • Fehler beim Umlegen von Pauschalbeträgen statt tatsächlicher Kosten
  • Keine Inventarliste bei möblierten Zimmern
  • Vergessen von Rückzahlungsfristen oder Abzügen
Reagieren Sie zeitnah auf Beanstandungen, damit Fristen nicht verstreichen.

So rechnen Sie korrekt (Kurzcheck)

Führen Sie folgende Schritte systematisch durch: Erstellen Sie eine Kostenaufstellung, teilen Sie fixe und variable Kosten, berechnen Sie anteilige Nebenkosten pro Nutzungszeitraum und dokumentieren Sie Übergaben schriftlich mit Fotos und einer Inventarliste.

  • Schriftliche Vereinbarung über Mietzins und Nebenkosten
  • Aufschlüsselung aller Kostenposten mit Beträgen
  • Festlegen von Zahlungs- und Rückzahlungsfristen
  • Protokoll bei Ein- und Auszug mit Fotos
Gute Dokumentation reduziert Missverständnisse und erleichtert Schlichtungen.

Wenn es zum Streit kommt

Vor einem Gerichtsverfahren ist normalerweise eine Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsstelle vorgesehen; dort können Mietangelegenheiten aussergerichtlich geklärt werden. Halten Sie alle Belege bereit und notieren Sie Fristen für Antworten oder Einsprachen.[2]

FAQ

Kann der Untermieter einen höheren Mietzins verlangen?
Nur wenn dies im Untermietvertrag vereinbart ist; der Mietzins muss angemessen und transparent aufgeschlüsselt werden.
Muss die Nebenkostenabrechnung separat erfolgen?
Ja, Nebenkosten sollten separat und anteilig ausgewiesen werden, damit Nachweise möglich sind.
Wohin bei Meinungsverschiedenheiten?
Wenden Sie sich zuerst an die kantonale Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten, bevor Sie eine Klage einreichen.

Anleitung

  1. Notieren Sie alle vereinbarten Beträge aus dem Untermietvertrag.
  2. Berechnen Sie anteilige Nebenkosten nach tatsächlichem Verbrauch oder vereinbarter Quote.
  3. Führen Sie eine Übergabe mit Fotos und Inventar durch und halten Sie Schäden fest.
  4. Setzen Sie klare Zahlungsfristen und dokumentieren Sie Überweisungen.
  5. Bei Streit: Schlichtungsstelle kontaktieren, Unterlagen bereitstellen und Fristen beachten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Schweizer Obligationenrecht (Art. 253–274g) — Fedlex
  2. [2] Zivilprozessordnung (Schlichtungspflicht) — Fedlex
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.