Untermiete berechnen für Mieter in der Schweiz

Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Untermiete) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz brauchen Sie klare Unterlagen, um eine Untermiete korrekt zu berechnen und nachzuweisen. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Belege Vermieter und Untermieter typischerweise verlangen, wie Sie Einnahmen und Nebenkosten ansetzen und welche Fristen und Formulare wichtig sind. Er richtet sich an Mietende ohne juristischen Hintergrund und gibt praktische Schritte zum Sammeln, Sortieren und Vorlegen von Dokumenten, etwa Mietvertrag, Zahlungsbelege oder Zustimmungserklärungen. Am Ende finden Sie eine kurze Anleitung, häufige Fragen und offizielle Anlaufstellen für Schlichtungen. Wenn Sie Zweifel haben, hilft die kantonale Schlichtungsbehörde weiter.[2] Formale Grundlagen stehen im Obligationenrecht und der Zivilprozessordnung.[1]

Was gehört in die Unterlagen?

Vorbereitung ist entscheidend. Legen Sie die wichtigsten Dokumente systematisch bereit, damit Sie die angemessene Untermiete nachvollziehbar berechnen und vorzeigen können.

  • Mietvertrag des Hauptmieters mit Angaben zu Miethöhe und Nebenkosten.
  • Schriftliche Zustimmung des Vermieters zur Untermiete oder E‑Mails, die Zustimmung dokumentieren.
  • Belege zu bisherigen Mietzahlungen und zu erwartenden Untermiet-Einnahmen.
  • Nebenkostenabrechnungen und Nachweise zu Heiz- oder Betriebskosten.
  • Fotos oder Inventarlisten bei Überlassung von Möblierung.
  • Korrespondenz mit dem Vermieter und Untermietvertrag oder Einladung zur Untermiete.
Bewahren Sie Kopien aller Zahlungsbelege sicher auf.

Wie berechnen Sie die Untermiete korrekt?

Die angemessene Untermiete orientiert sich an den effektiven Kosten der Hauptmiete sowie an anteiligen Nebenkosten und an der vereinbarten Nutzung (möbliert/unmöbliert, Zimmer vs. ganze Wohnung).

  • Ermitteln Sie die Gesamtmiete (Kaltmiete plus anteilige Nebenkosten) der Hauptwohnung.
  • Berechnen Sie den Anteil, den der Untermieter realistisch nutzt (Fläche oder Anzahl Zimmer).
  • Fügen Sie vereinbarte Zuschläge für Möblierung oder Sondernutzungen dokumentiert hinzu.
  • Prüfen Sie kantonale Richtwerte oder ortsübliche Mieten als Vergleich, falls vorhanden.
Transparente Berechnung reduziert spätere Streitigkeiten.

Wenn Sie zusätzlich Kosten verteilen (z. B. Strom oder Internet), halten Sie die Berechnung in einer einfachen Tabelle fest und legen Sie diese dem Untermietvertrag bei.

Formulare, Fristen und Einreichung

Einige Kantone verlangen keine speziellen Formulare für Untermieten, doch Fristen für Anzeigen oder Zustimmungen können bestehen. Reichen Sie Zustimmungsschreiben und den Untermietvertrag möglichst schriftlich ein.

  • Speichern Sie alle gesendeten E‑Mails sowie Empfangsbestätigungen als Nachweis.
  • Achten Sie auf Fristen für Widersprüche oder Vorabklärungen Ihres Vermieters.
  • Kontaktieren Sie bei Unsicherheit die kantonale Schlichtungsbehörde frühzeitig.
Antworten Sie auf rechtliche Schreiben innerhalb der angegebenen Fristen.

Häufige Fragen

Benötige ich immer die schriftliche Zustimmung des Vermieters?
In vielen Fällen ja: Ohne Zustimmung kann der Hauptmieter in Schwierigkeiten geraten und der Untermieter hat weniger Rechtssicherheit; dokumentieren Sie daher jede Erlaubnis.
Wie teile ich Nebenkosten fair auf?
Verteilen Sie Nebenkosten anteilig nach Nutzung oder Fläche und halten Sie die Methode schriftlich im Untermietvertrag fest.
Welche Belege sind bei Streit wichtig?
Zahlungsbelege, Mietvertrag, E‑Mails zur Zustimmung sowie Fotos oder Inventarlisten sind zentrale Beweise.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen und Zahlungsbelege.
  2. Berechnen Sie anteilige Kosten (Miete und Nebenkosten) anhand Fläche oder Zimmeranzahl.
  3. Holen Sie schriftliche Zustimmung des Vermieters ein und dokumentieren Sie die Übergabe der Unterlagen.
  4. Reichen Sie bei Unklarheiten Unterlagen bei der kantonalen Schlichtungsstelle ein oder holen Sie dort Rat ein.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Obligationenrecht (OR) und Zivilprozessordnung — fedlex.admin.ch
  2. [2] Schlichtungsbehörde Kanton Zürich — zh.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.