Fehler bei befristeten und unbefristeten Mietverträgen CH

Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Untermiete) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig, die Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Mietverträgen zu kennen. Viele Mieter unterschätzen Fristen, unterschreiben Formulierungen ohne Prüfung oder reagieren zu spät auf Kündigungen und Mietzinsänderungen. Dieser Artikel erklärt leicht verständlich, welche typischen Fehler bei Vertragsabschluss, Verlängerung und Auszug passieren, welche Rechte und Pflichten Mieter haben[2] und welche Schritte Sie praktisch unternehmen können, wenn Probleme auftreten. Wir nennen Fristen, Dokumentationstipps und wie Sie eine Schlichtungsstelle einschalten[1]. Die Sprache bleibt einfach, damit auch Mieter ohne juristische Ausbildung handeln und ihre Rechte in der Schweiz besser schützen können. Am Ende finden Sie eine FAQ und eine Schritt-für-Schritt Anleitung, wie Sie bei Problemen vorgehen. Zudem zeigen wir, wann es sinnvoll ist, professionelle Hilfe zu suchen.

Was oft schiefgeht

Viele Fehler entstehen durch Unachtsamkeit oder fehlende Dokumentation. Die häufigsten Probleme sind:

  • Fristen (deadline) nicht beachtet, etwa Kündigungsfristen oder Reaktionsfristen bei Mängelanzeigen.
  • Unklare oder unvollständige Vertragsklauseln unterschrieben, ohne die Folgen zu prüfen.
  • Kaution, Nebenkosten oder Mietzinsänderungen nicht dokumentiert oder überprüft.
  • Mängel nicht rechtzeitig gemeldet oder keine Fotos und Belege als evidence gesammelt.
  • Probleme bei Zutritt/Inspektionen: keine Vereinbarungen zu Terminen oder kein Protokoll.
  • Bei Kündigung oder drohender Räumung keine Schlichtungsstelle oder Frist für Gerichtsfälle beachtet.
Reagieren Sie schnell auf Kündigungen und Fristverletzungen.

Praktische Tipps zur Vermeidung von Fehlern

Vor Unterschrift: Lesen Sie den Vertrag vollständig, klären Sie unklare Formulierungen und halten Sie Änderungen schriftlich fest. Bei befristeten Verträgen achten Sie besonders auf Beginn und Ende der Befristung sowie auf Verlängerungsklauseln. Bei unbefristeten Verträgen prüfen Sie Kündigungsfristen und Formvorschriften.

Bewahren Sie alle E-Mails, Fotos und Quittungen gut auf.

Bei Mängeln: Melden Sie Probleme umgehend schriftlich und fordern Sie eine Frist zur Behebung. Dokumentation erhöht Ihre Chancen in einer Schlichtung oder vor Gericht.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen befristetem und unbefristetem Mietvertrag?
Ein befristeter Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Datum, während ein unbefristeter Vertrag durch Kündigung beendet wird. Prüfen Sie Fristen und Verlängerungsklauseln genau.
Welche Rechte habe ich bei Mängeln in der Wohnung?
Sie können meist Nachbesserung verlangen, Mietzinsreduktion fordern oder in schweren Fällen den Vertrag kündigen. Melden Sie Mängel schriftlich und sammeln Sie Belege.
Wann muss ich eine Schlichtungsbehörde einschalten?
Vor der gerichtlichen Klärung ist in der Regel eine Schlichtung vorgeschrieben; wenden Sie sich frühzeitig an die kantonale Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten[1].

Anleitung

  1. Prüfen Sie Fristen (deadline): Ermitteln Sie Kündigungs- und Reaktionsfristen sofort.
  2. Dokumentieren Sie evidence: Fotos, E-Mails und Quittungen sammeln und datieren.
  3. Schreiben Sie eine formelle Mängelanzeige oder Einsprache und senden Sie sie per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung.
  4. Wenn nötig, beantragen Sie eine Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde und bringen Sie alle Unterlagen mit.
  5. Suchen Sie professionelle Hilfe bei komplizierten Fällen, etwa bei drohender Räumung oder hohen Forderungen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (OR) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Swiss Civil Procedure Code (ZPO) — fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.