Mieter: Falsche Nebenkostenabrechnung in Schweiz

Nebenkosten & Abrechnung (Akonto vs Pauschale) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Was tun, wenn die Abrechnung falsch ist?

Als Mieterin oder Mieter in der Schweiz können fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen zu unerwarteten Forderungen führen. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie eine falsche Abrechnung erkennen, welche Unterlagen Sie sammeln sollten, welche Fristen gelten und wie Sie formal widersprechen. Die Sprache ist einfach gehalten: Sie benötigen keine juristischen Vorkenntnisse. Am Ende wissen Sie, wann ein schriftlicher Einspruch nötig ist, wie Sie Beweise dokumentieren und an welche Behörden Sie sich wenden können, etwa die kantonale Schlichtungsbehörde[2]. Wenn nötig zeigen wir auch, wie Sie Musterformulare nutzen und welche Kosten absetzbar sein können.

Fristen unbedingt einhalten.

Sofortmassnahmen

  • Fristen prüfen und notieren, bis wann ein Widerspruch möglich ist.
  • Alle Belege, Rechnungen und Fotos sammeln und chronologisch ordnen.
  • Vermieter kontaktieren und um Klärung bitten, bevorzugt schriftlich.
Schriftliche Dokumentation erhöht Ihre Chancen in einer Auseinandersetzung.

Formeller Widerspruch

Wenn die Klärung mit dem Vermieter nichts bringt, reichen Sie einen formellen Widerspruch ein. Nennen Sie konkret, welche Posten Sie beanstanden, und verweisen Sie bei Bedarf auf die gesetzlichen Grundlagen im Obligationenrecht[1].

  • Widerspruch schriftlich an den Vermieter senden mit Datum und konkreter Begründung.
  • Belege beifügen und Kopien behalten.
  • Frist einhalten (prüfen Sie Ihre Vertrags- oder kantonalen Regelungen).
Belege und Kopien mindestens ein Jahr aufbewahren.

FAQ

Wie lange habe ich Zeit, eine Abrechnung zu beanstanden?
Die Frist hängt vom Vertrag und kantonaler Praxis ab; handeln Sie aber möglichst sofort und dokumentieren Sie das Datum des Eingangs.
Muss ich die Nachzahlung sofort bezahlen?
Grundsätzlich sollten Sie prüfen, ob die Forderung berechtigt ist; bei begründetem Widerspruch kann die Zahlung zurückgestellt werden, bis die Klärung erfolgt.
Wann sollte ich die Schlichtungsbehörde einschalten?
Wenn Vermieter und Mieter keine Einigung erzielen, kann die kantonale Schlichtungsbehörde vermitteln; dies ist meist Voraussetzung vor gerichtlichen Schritten[2].

Anleitung

  1. Fristen prüfen und notieren.
  2. Alle Belege und Fotos sammeln.
  3. Schriftlichen Widerspruch mit Formular oder Brief senden und Belege beifügen.
  4. Bei Bedarf Kontakt zur Schlichtungsbehörde aufnehmen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Fedlex - Schweizer Obligationenrecht (Art. 253–274g)
  2. [2] Kantonale Schlichtungsbehörde (Beispiel Kanton Zürich)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.