Mieter: Wer zahlt Einsicht in Belege in der Schweiz

Nebenkosten & Abrechnung (Akonto vs Pauschale) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz wollen Sie nachvollziehen können, wie Nebenkosten abgerechnet werden und welche Verträge Ihrem Mietverhältnis zugrunde liegen. Dieser Beitrag erklärt verständlich, welche Unterlagen Sie einsehen dürfen, wann Vermieter Kopier- oder Prüfkosten verlangen können und welche Schritte Mieterinnen und Mieter ergreifen sollten, um Einsicht rechtssicher zu verlangen. Wir beschreiben praktische Formulierungen, Fristen und mögliche Anlaufstellen, damit Sie Ihre Rechte ohne juristisches Vorwissen durchsetzen können. Konkrete Hinweise zur Schlichtung und zu gesetzlichen Grundlagen werden ebenfalls genannt, damit Sie wissen, wann ein formaler Schritt sinnvoll ist.

Wer darf Einsicht verlangen?

Mieter und Mieterinnen haben in der Regel das Recht, Belege zur Abrechnung der Nebenkosten und relevante Verträge einzusehen. Das ergibt sich aus den Pflichten des Vermieters zur Transparenz bei Abrechnungen und aus allgemeinen Prinzipien der Vertragsklarheit in der Schweiz.[1]

In den meisten Fällen können Mieter Einsicht in Rechnungen und Quittungen verlangen.

Welche Unterlagen kann man einsehen?

Typische Dokumente, die Sie anfordern können, sind die Belege zur Nebenkostenabrechnung, Dienstleistungsverträge, Wartungsverträge und gegebenenfalls Zahlungsnachweise. Fordern Sie immer Kopien der spezifischen Rechnungen statt allgemeinere Zusammenstellungen.

  • Abrechnungsbelege (evidence): Rechnungen, Quittungen und Bankauszüge für Nebenkosten.
  • Verträge (form): Wartungs-, Hauswartungs- oder Energiebezugsverträge, die Kosten verursachen.
  • Angebote und Offerten (evidence): Bei grösseren Reparaturen sollten Sie Einsicht in Offerten verlangen.
  • Zahlungsbelege (rent): Nachweise über gezahlte Leistungen und allfällige Rückerstattungen.
Behalten Sie Kopien aller eingegangenen Dokumente und notieren Sie Datum und Kanal der Anfrage.

Wer trägt die Kosten?

In vielen Fällen darf der Vermieter pauschale Kopier- oder Administrationskosten verlangen, wenn die Einsicht ungewöhnlich aufwändig ist. Solche Kosten müssen aber verhältnismässig und transparent sein; masslose Gebühren können Sie bestreiten. Wenn ein Vermieter Einsicht verweigert oder unfaire Kosten verlangt, ist der nächste Schritt oft die Kontaktaufnahme mit der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten.[2]

Bei Widerspruch gegen eine Kostenforderung Fristen beachten und schriftlich Einspruch erheben.

Praktische Hinweise zum Antrag

Formulieren Sie die Anfrage schriftlich und konkret: nennen Sie den Zeitraum, die Art der Belege und bitten Sie um Kopien innerhalb einer angemessenen Frist. Bewahren Sie die Korrespondenz und notieren Sie Antworten oder fehlende Rückmeldungen. Falls der Vermieter nicht kooperiert, dokumentieren Sie die Verweigerung und bereiten Sie eine Kopie für eine allfällige Schlichtung vor.

Häufige Fragen

Kann der Vermieter Kopien in Rechnung stellen?
Ja, aber die Kosten müssen angemessen und nachprüfbar sein; unverhältnismässige Gebühren können Sie anfechten.
Wie schnell muss der Vermieter reagieren?
Eine angemessene Frist sind in der Praxis oft 10–30 Tage, je nach Umfang der Anfrage und Komplexität der Unterlagen.
Was tun, wenn Einsicht verweigert wird?
Dokumentieren Sie die Verweigerung und wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten oder an eine Mieterorganisation.

Anleitung: Einsicht verlangen

  1. Schreiben Sie eine formelle Anfrage (form): Datum, gewünschte Belege, Zeitraum und Frist (z. B. 14 Tage).
  2. Setzen Sie eine klare Frist (deadline): Geben Sie dem Vermieter eine angemessene Bearbeitungszeit.
  3. Fordern Sie spezifische Dokumente an (evidence): Rechnungen, Quittungen, Verträge und Zahlungsbelege.
  4. Klären Sie Kosten (rent): Fragen Sie vorab, ob Kopiekosten anfallen und verlangen Sie Aufstellung.
  5. Bei Weigerung: Rekurs an die Schlichtungsbehörde (court) vorbereiten und Kopien aller Schreiben beilegen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] fedlex.admin.ch - Schweizer Obligationenrecht (OR)
  2. [2] fedlex.admin.ch - Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.