Mietrecht Schweiz: Falsche Abrechnung bestreiten

Nebenkosten & Abrechnung (Akonto vs Pauschale) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig zu wissen, wie man eine falsche Nebenkostenabrechnung erkennt und formell bestreitet. In diesem Artikel erkläre ich verständlich, welche typischen Fehler bei Abrechnungen vorkommen, welche Belege und Fotos Sie sammeln sollten und wie Sie Fristen einhalten. Ich beschreibe einfache Schritte zur schriftlichen Stellungnahme, zum Einreichen bei der Schlichtungsbehörde und wann es sinnvoll ist, rechtlichen Rat einzuholen. Konkrete Hinweise zu Fristberechnung und gesetzlichen Grundlagen helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und Kosten zu vermeiden.[1][2] Die Anleitung richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und zeigt praxisnahe Optionen auf.

Was tun bei falscher Abrechnung?

Wenn Sie als Mieter Zweifel an einer Nebenkostenabrechnung haben, prüfen Sie zuerst die Rechnungspositionen und den Abrechnungszeitraum. Fordern Sie fehlende Belege schriftlich an und notieren Sie Fristen.

Bewahren Sie alle Zahlungsbelege und Rechnungen geordnet auf.

Häufige Fehler in Abrechnungen

  • Unklare oder doppelt berechnete Positionen.
  • Falscher Abrechnungszeitraum oder fehlerhafte Datumsangaben.
  • Reparaturen, die fälschlich als laufende Kosten abgerechnet werden.
  • Fehlende oder unvollständige Belege.
  • Abweichende Zählerstände ohne Beleg.
In der Schweiz regeln das Obligationenrecht und kantonale Schlichtungsbehörden viele Mietstreitigkeiten.

Schreiben Sie eine klare, kurz gefasste Beanstandung an den Vermieter mit Datum, beanstandeten Positionen und einer Frist zur Antwort. Fügen Sie Kopien der Belege und Fotos bei. Reagieren Sie innerhalb gesetzlicher Fristen, sonst können Ihre Ansprüche verwirken.

Antworten Sie auf Vermieter-Schreiben immer schriftlich und dokumentiert.

FAQ

Wie lange habe ich Zeit, eine Abrechnung anzufechten?
Als Mieter sollten Sie sofort reagieren; Fristen können kantonal variieren, oft sind es 30 bis 60 Tage nach Erhalt.
Welche Belege sind wichtig?
Kopien von Rechnungen, Kontoauszügen, Fotos von Zählern und die ursprüngliche Abrechnung sind entscheidend.
Muss ich zur Schlichtungsbehörde gehen?
Ja, in der Regel ist vor einem Gerichtstermin eine Schlichtung vorgesehen; die Schlichtung ist oft kostenlos oder günstig.

Anleitung

  1. Dokumente sammeln: Rechnungen, Fotos, E-Mails und Kontoauszüge.
  2. Genaue Beanstandung schriftlich an den Vermieter senden und Frist setzen.
  3. Bei keiner Einigung das Schlichtungsgesuch vorbereiten und einreichen.[2]
  4. Falls nötig, nach erfolgloser Schlichtung das weitere Vorgehen mit rechtlichem Rat abklären.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Schweizer Obligationenrecht (OR) – Fedlex
  2. [2] Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten Kanton Zürich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.