Mietrecht: Fristen für falsche Abrechnung Schweiz

Nebenkosten & Abrechnung (Akonto vs Pauschale) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Viele Mieter in der Schweiz erhalten gelegentlich eine Abrechnung für Nebenkosten, die unklar oder fehlerhaft erscheint. In solchen Fällen ist es wichtig, die geltenden Fristen zu kennen, Belege zu sammeln und korrekt zu reagieren, damit Ansprüche nicht verfallen. Dieser Text erklärt in einfacher Sprache, wann Sie als Mieter widersprechen können, welche Fristen typischerweise gelten und welche Schritte vor einer Schlichtung oder Klage möglich sind. Er behandelt die Bedeutung von schriftlicher Kommunikation, das Sammeln von Belegen und die Rolle der Schlichtungsbehörde bei Mietstreitigkeiten in der Schweiz.

Wann müssen Sie reagieren?

Wenn Sie eine Nebenkostenabrechnung für falsch halten, prüfen Sie zuerst das Datum auf dem Schreiben und vergleichen Sie es mit früheren Abrechnungen. Für viele Ansprüche gilt: reagieren Sie rasch, denn Fristen können kurz sein. Nennen Sie in Ihrer Antwort konkret, welche Posten Sie beanstanden und warum. Verweisen Sie auf Belege oder fehlende Belege und fordern Sie eine korrigierte Abrechnung an.

Notieren Sie Datum und Inhalt aller Mitteilungen sofort nach Erhalt.

Wichtige Schritte und Fristen

  • Innerhalb von wenigen Wochen: Antworten Sie dem Vermieter schriftlich auf die Abrechnung und benennen Sie strittige Positionen.
  • Sammeln Sie Belege wie frühere Abrechnungen, Quittungen und Fotos, die Ihre Einwände stützen.
  • Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung, falls die Abrechnung allgemeine oder pauschale Beträge ausweist.
  • Prüfen Sie kantonale Fristen zur Einreichung einer Schlichtung; oft ist die Schlichtungsfrist kurz und zwingend.
Reagieren Sie innerhalb der genannten Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

Das Obligationenrecht regelt viele Aspekte der Mietabrechnung; mögliche Rechtsgrundlagen und Fristen ergeben sich hieraus.[1] Bevor Sie vor Gericht ziehen, verlangt das Zivilprozessrecht in der Regel eine Schlichtung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde.[2]

Wie dokumentieren Sie korrekt?

Gute Dokumentation erhöht Ihre Chancen, erfolgreich Widerspruch einzulegen. Schreiben Sie kurze, klare Briefe oder E-Mails, datieren und archivieren Sie Kopien, und vermerken Sie, welche Belege Sie aufbewahren.

  • Bewahren Sie Quittungen, Zahlungsbelege und frühere Abrechnungen systematisch auf.
  • Notieren Sie Gesprächsnotizen mit Vermieter oder Verwalter inklusive Datum und Name des Gesprächspartners.
  • Wenn möglich, kommunizieren Sie schriftlich und bestätigen Sie mündliche Absprachen per E-Mail.
Detaillierte Unterlagen erleichtern eine erfolgreiche Schlichtung oder Klage.

FAQ

Welche Frist gilt, um eine Abrechnung anzufechten?
Es gibt keine einheitliche Frist für alle Fälle; reagieren Sie möglichst rasch und prüfen Sie kantonale Vorgaben zur Schlichtung, da diese kurze Fristen vorsehen können.[2]
Was passiert, wenn ich zu spät widerspreche?
Wenn Fristen versäumt werden, kann das Recht, Teile der Abrechnung anzufechten, erlöschen und die Forderung als anerkannt gelten.
Kann ich die Korrektur der Abrechnung verlangen?
Ja, fordern Sie schriftlich eine detaillierte, korrigierte Abrechnung und legen Sie Ihre Belege bei.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Belege und Abrechnungen.
  2. Schreiben Sie dem Vermieter eine formelle Beanstandung mit konkreten Punkten.
  3. Wenn keine Einigung, suchen Sie die kantonale Schlichtungsbehörde auf und reichen Sie eine Schlichtung ein.
  4. Wenn die Schlichtung scheitert, können Sie den Weg an Gericht prüfen (nach Schlichtungspflicht).

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Fedlex – Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g
  2. [2] Fedlex – Zivilprozessrecht (Schlichtungspflicht)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.