Mieterhilfe: Internet, TV, Parkplatz in der Schweiz

Nebenkosten & Abrechnung (Akonto vs Pauschale) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz können Probleme mit Internet, TV oder dem gemieteten Parkplatz schnell den Alltag stören. Oft geht es um unklare Nebenkosten, wiederkehrende Ausfälle, unautorisierte Gebühren oder Streit über Verantwortlichkeiten zwischen Mieterschaft und Vermieter. In diesem Text erklären wir in klarer Sprache, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben, welche Fristen gelten und welche konkreten Schritte bei Störungen, Abrechnungsfragen oder bei verweigertem Zugang sinnvoll sind. Sie erfahren, welche Belege wichtig sind, wie Sie Schaden melden, Formulierungen für ein schriftliches Begehren und wie die Schlichtungsstelle eingeschaltet wird. Ziel ist, Konflikte sachlich zu lösen und unnötige Kosten zu vermeiden.

Was tun bei Störungen oder Streit?

Prüfen Sie zuerst den Mietvertrag und allfällige Zusatzvereinbarungen zu Internet, TV oder Parkplatz. Rechtliche Grundlagen finden Sie im Obligationenrecht; bei Unsicherheiten lohnt sich ein Blick in die Gesetzestexte.[1] Oft lassen sich Probleme ohne Eskalation klären, wenn Sie systematisch vorgehen und Nachweise sammeln.

Bewahren Sie alle Rechnungen und Nachweise geordnet auf.

Erste Schritte

  • Fristen beachten (deadlines): Reagieren Sie innerhalb der angegebenen Fristen bei Störungen oder formellen Schreiben.
  • Dokumentieren (document): Fotos, Screenshots, Datum/Zeit und Störungstexte sichern.
  • Schriftlich melden (notice): Mängel per E-Mail oder eingeschrieben melden und eine Frist setzen.
  • Nebenkosten prüfen (rent|fee): Prüfen Sie die Abrechnung und fordern Sie bei Unklarheiten eine Aufstellung der Kosten.
  • Kontakt suchen (contact): Kontaktieren Sie Verwaltung und Dienstleister und protokollieren Sie Gespräche.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei einer Schlichtung.

Wenn die Vermietung nicht reagiert

Setzen Sie eine angemessene Nachfrist (z. B. 10–30 Tage, je nach Dringlichkeit) und kündigen Sie eine Anzeige bei der Schlichtungsstelle an, falls keine Abhilfe erfolgt. In vielen Kantonen ist vor einer Klage eine Schlichtung vorgeschrieben; wenden Sie sich an die zuständige Schlichtungsbehörde.[2]

Häufige Fragen

Wer bezahlt Internet oder TV?
Das regelt meist der Mietvertrag. Ist keine Vereinbarung vorhanden, trägt in der Regel derjenige die Kosten, der die Leistung bestellt oder nutzt; holen Sie im Zweifel eine Abklärung beim Vermieter ein.
Was mache ich bei längerem Ausfall von Internet oder TV?
Dokumentieren Sie Beginn und Dauer des Ausfalls, melden Sie das Problem schriftlich und fordern Sie innerhalb einer Frist Abhilfe oder eine Reduktion/Mietzinsherabsetzung.
Kann der Vermieter den gemieteten Parkplatz kündigen?
Das hängt vom Vertrag ab. Ein separater Parkplatz ist meist gesondert kündbar, ausser im Vertrag ist eine abweichende Regelung festgelegt; prüfen Sie die Vereinbarung und suchen Sie das Gespräch.

Anleitung

  1. Dokumentieren (document): Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Beschreibung der Störung sowie Belege und Fotos.
  2. Vermieter schriftlich informieren (notice): Senden Sie ein kurzes, sachliches Schreiben mit Fristsetzung und Belegen.
  3. Frist setzen (deadlines): Geben Sie eine angemessene Nachfrist zur Behebung an und benennen Sie mögliche Folgen.
  4. Schlichtung beantragen (hearing): Wenn keine Lösung erfolgt, beantragen Sie die Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsstelle.[2]
  5. Abrechnung prüfen und gegebenenfalls anfechten (rent|fee): Fordern Sie eine detaillierte Kostenaufstellung und legen Sie Widerspruch schriftlich dar.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Fedlex – Gesetzestexte und Obligationenrecht
  2. [2] Kantonale Schlichtungsbehörde Zürich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.