Mieterrechte in der Schweiz: Grundrechte & Schutz

Mieterschutz & Grundrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Was Mieterinnen und Mieter in der Schweiz wissen müssen

Viele Mieterinnen und Mieter in der Schweiz stehen vor Fragen zu Kündigung, Mietzinserhöhungen, Reparaturen oder Datenschutz im Mietverhältnis. Dieser Artikel erklärt verständlich Ihre wichtigsten Grundrechte als Mieter: was der Mietvertrag regelt, wann Vermieter erhöhen dürfen, welche Pflichten bei Schäden gelten und wie Sie auf Mängel reagieren. Sie erhalten praktische Schritte zur Dokumentation, Hinweise zur Schlichtung bei Streit und Tipps, wie Sie Fristen einhalten. Die Sprache ist einfach gehalten, damit Sie rasch wissen, welche Rechte bestehen und welche Schritte möglich sind, wenn Probleme mit der Wohnung oder dem Vermieter auftreten. Am Ende finden Sie Hinweise zu offiziellen Formularen, Fristen und Anlaufstellen der Schlichtungsbehörde; diese Schritte sind wichtig, bevor ein Gericht eingeschaltet wird.

Wichtige Mieterrechte

  • Anspruch auf ausreichende Wohnqualität und schnelle Reparaturen (repair).
  • Schutz gegen unrechtmässige Kündigung und rechtswidrige Zwangsräumung (eviction).
  • Recht auf nachvollziehbare Mietzinsberechnung und Kontrolle über Mietzins (rent).
  • Recht auf Beweissicherung: Dokumente, Fotos und Kommunikation behalten (document).
  • Schutz der Privatsphäre und Einschränkungen bei Wohnungsbesichtigungen (privacy).
In den meisten Regionen haben Mieter Anspruch auf grundlegende Wohnqualität.

Was tun bei Mängeln?

Wenn Mängel auftreten, reagieren Sie ruhig und methodisch. Dokumentieren Sie alles, informieren Sie den Vermieter schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung.

  • Mängel fotografieren und Zeitpunkt notieren.
  • Vermieter schriftlich informieren und Mängelbeschreibung sowie Frist senden (notice).
  • Fristen beachten und Eingangsbestätigung verlangen (deadline).
Bewahren Sie jede Nachricht an den Vermieter in einem Ordner auf.

Kündigung, Mietzinserhöhung und Schlichtung

Gültige Kündigungen und Mietzinserhöhungen müssen gesetzlichen Regeln folgen; die wichtigsten Bestimmungen stehen im Obligationenrecht (OR)[1]. Vor einem Gerichtsverfahren ist in vielen Fällen eine Schlichtung vorgeschrieben; die Zivilprozessordnung regelt das Verfahren zur Beschränkung von Gerichtsverfahren und empfiehlt Schlichtungsschritte[2].

Kündigungsschutz und Fristen

Beachten Sie die Kündigungsfristen im Mietvertrag und die Formvorschriften. Bei einer unrechtmässigen Kündigung lohnt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsbehörde.

Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Fristen, sonst können Rechte verfallen.

Häufige Fragen

Kann der Vermieter den Mietzins jederzeit erhöhen?
Nein. Mietzinserhöhungen müssen begründet, angekündigt und formell zugestellt werden; Mieter können die Erhöhung bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
Was mache ich, wenn die Heizung ausfällt?
Informieren Sie sofort den Vermieter schriftlich, dokumentieren Sie die Störung und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.
Muss ich vor einem Gerichtstermin immer zuerst zur Schlichtung?
Ja, in vielen Fällen ist eine Schlichtung vorgeschrieben; erst danach ist ein Gerichtsverfahren möglich.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos, Datum und Beschreibung.
  2. Schicken Sie dem Vermieter ein schriftliches Mängelmeldungs- und Fristschreiben (notice).
  3. Warten Sie die gesetzte Frist ab und sammeln Sie Belege.
  4. Kontaktieren Sie bei Bedarf die Schlichtungsbehörde oder eine Mietrechtsberatung.
  5. Falls keine Einigung, bereiten Sie Unterlagen für die Schlichtung oder das Gericht vor.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Obligationenrecht (OR) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.