Mietkaution in der Schweiz: Rechte der Mieter

Mieterschutz & Grundrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Wenn Sie als Mieter in der Schweiz Ihre Mietwohnung aufgegeben haben, möchten Sie die hinterlegte Mietkaution so schnell und vollständig wie möglich zurückerhalten. Dieser Leitfaden erklärt in klarem, verständlichem Deutsch, welche Fristen gelten, welche Nachweise Vermieter verlangen dürfen und wie Sie eine schriftliche Rückforderung formulieren. Er zeigt auch, welche Schritte bei Streit mit dem Vermieter möglich sind und wie die kantonale Schlichtungsbehörde unterstützt. Die Informationen helfen Ihnen, typische Fehler zu vermeiden und Ihre Ansprüche systematisch zu verfolgen, ohne juristische Fachbegriffe unklar zu lassen.

Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?

Die Kaution ist nach Rückgabe der Wohnung zurückzuzahlen, sobald der Vermieter berechtigte Ansprüche geprüft hat. Es gibt keine einheitliche, bundesweit festgelegte Frist in Tagen, aber Ansprüche müssen innerhalb einer angemessenen Zeit gestellt und begründet werden. Gesetzliche Grundlagen finden sich im Obligationenrecht.[1]

In vielen Fällen ist eine schriftliche Forderung ein sinnvoller erster Schritt.

Welche Unterlagen und Beweise helfen?

Dokumentation ist entscheidend. Halten Sie Wohnungsübergabeprotokolle, Fotos und Quittungen bereit, um Schäden oder ausstehende Mietzahlungen zu belegen oder zu widerlegen.

  • Fotos der Wohnung bei Auszug und das Übergabeprotokoll bereithalten.
  • Kontoauszüge und Zahlungsbelege für die Kaution und letzte Mietzahlungen sammeln.
  • Schriftliche Kommunikation mit dem Vermieter aufbewahren, inklusive Forderungsschreiben.
Gute Belege reduzieren Diskussionsbedarf und stärken Ihre Position in einer Schlichtung.

Wie fordern Sie die Kaution zurück?

Führen Sie die Schritte schriftlich aus: Frist setzen, Belege beifügen und klar benennen, welche Teile der Kaution Sie zurückverlangen. Ein freundlicher, aber bestimmter Ton ist oft hilfreich.

  • Schreiben Sie ein formloses, datiertes Rückforderungsanschreiben mit Fristangabe.
  • Setzen Sie eine klare Frist (z. B. 30 Tage) für die Auszahlung.
  • Fordern Sie die vollständige Rückzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Formulieren Sie die Frist klar und nennen Sie ein Rückzahlungsdatum.

Was tun bei Verzögerung oder Ablehnung?

Wenn der Vermieter nicht zahlt oder Abzüge geltend macht, verlangen Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Forderungen. Reichen Sie bei Bedarf eine Schlichtung ein; in der Regel ist vor Gerichtsverfahren die Schlichtungsbehörde zuständig.[2]

Reagieren Sie schriftlich auf Abzüge und bewahren Sie alle Antworten auf.

Häufige Gründe für Abzüge

  • Reparaturen wegen vom Mieter verursachter Schäden.
  • Offene Nebenkosten oder Mietrückstände.
  • Kosten für Reinigung, wenn vertraglich festgelegt und veranlasst.
Abzüge müssen vom Vermieter konkret beziffert und belegt werden.

Häufige Fragen

Wann endet die Haftung des Mieters für die Kaution?
Die Haftung für neue Forderungen endet in der Regel mit Rückgabe der Wohnung, doch für versteckte Mängel oder offene Forderungen kann eine Nachforderung folgen; dokumentieren Sie daher alles beim Auszug.
Welche Frist ist angemessen für die Rückzahlung?
Eine Frist von 30 Tagen nach Wohnungsrückgabe gilt häufig als angemessen, konkrete Fälle können aber variieren; setzen Sie eine schriftliche Frist und verweisen Sie auf Ihre Unterlagen.
Kann ich die Kaution einklagen?
Ja, nach erfolglosem Schlichtungsverfahren können Mieter die Kaution gerichtlich geltend machen; die Schlichtung ist in den meisten Kantonen Voraussetzung für eine Klage.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie den Wohnungszustand mit Fotos und einem unterschriebenen Übergabeprotokoll.
  2. Schreiben Sie ein formelles Rückforderungsanschreiben mit Frist und Belegen.
  3. Warten Sie die gesetzte Frist ab und fordern Sie bei Nichtzahlung erneut schriftlich nach.
  4. Beantragen Sie bei weiterhinem Streit die Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde.
  5. Führen Sie, falls nötig, den gerichtlichen Weg nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g — Fedlex
  2. [2] Schlichtungsbehörde Mietangelegenheiten (Kanton Zürich) — zh.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.