Unbefristeter vs befristeter Mietvertrag – Mieter Schweiz
Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig zu verstehen, wie sich unbefristete und befristete Mietverträge auf Ihre Rechte auswirken. Dieser Beitrag erklärt in einfacher Sprache, welche Unterschiede bestehen, wann Vermieter kündigen oder die Miete erhöhen dürfen und welche Pflichten bei Reparaturen gelten. Sie erfahren, welche Fristen zu beachten sind, wie Sie Beweise sammeln und wann eine Schlichtungsbehörde eingeschaltet werden kann. Praktische Schritte helfen bei der Vorbereitung auf Verhandlungen oder einer Beschwerde. Ziel ist, dass Sie Ihre Rechte als Mieter kennen und selbstbewusst reagieren können, ohne juristische Fachsprache voraussetzen zu müssen. Wir zeigen, wie Sie eine Schlichtung einleiten, welche Fristen bei Kautionsrückzahlungen gelten und wann Mietminderungen möglich sind.
Was ist der Unterschied?
Ein unbefristeter Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit; er kann von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen beendet werden. Ein befristeter Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ausser es wurde etwas anderes vereinbart. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Obligationenrecht.[1]
Wichtige Regeln für Mieter
Die wichtigsten Punkte, die Mieter kennen sollten:
- Fristen beachten: Kündigungsfristen und Befristungsdauer prüfen.
- Mieterhöhung: Form und Begründung prüfen.
- Reparaturen: Vermieter ist grundsätzlich für die Instandhaltung verantwortlich; melden Sie Mängel schriftlich.
- Schriftliche Notices: Verträge, Kündigungen und Vereinbarungen dokumentieren.
Wie man bei Streit vorgeht
Wenn ein Konflikt entsteht, folgen Sie klaren Schritten: Fristen prüfen, Beweise sammeln und gegebenenfalls die kantonale Schlichtungsbehörde kontaktieren. Vor einer Klage ist in der Regel eine Schlichtung vorgesehen.[2]
- Prüfen Sie Fristen und sammeln Sie Unterlagen.
- Beweise sammeln: Fotos, E-Mails und Zahlungsbelege.
- Schlichtung beantragen: Kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsbehörde und reichen Sie das Formular ein.
- Gerichtliche Schritte: Nur nach erfolgloser Schlichtung und innerhalb der Fristen möglich.
Häufige Fragen
- Kann ein befristeter Vertrag vor Ablauf gekündigt werden?
- In der Regel nur bei wichtigen Gründen oder wenn dies im Vertrag vorgesehen ist; klären Sie den Einzelfall mit der Schlichtungsbehörde.
- Welche Fristen gelten bei Kündigung?
- Bei unbefristeten Verträgen gelten gesetzliche Kündigungsfristen; befristete Verträge enden zum vereinbarten Datum.
- Was tun bei ausstehenden Reparaturen?
- Mängel schriftlich melden, eine Frist zur Behebung setzen und Beweise sammeln; bei Bedarf Schlichtung anrufen.
Anleitung
- Fristen prüfen: Prüfen Sie, ob die Frist zur Einreichung noch läuft.
- Unterlagen sammeln: Mietvertrag, Fotos, Zahlungsbelege und Schriftverkehr bereithalten.
- Schlichtung einreichen: Formular ausfüllen und bei der kantonalen Schlichtungsbehörde einreichen.
- Ansprechpartner kontaktieren: Suchen Sie die Kontaktdaten der kantonalen Behörde und klären Sie das weitere Vorgehen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Schweizer Obligationenrecht (OR) auf fedlex
- Zivilprozessordnung (ZPO) und Schlichtungspflicht auf fedlex
- Kantonale Schlichtungsbehörde (Beispiel Kanton Zürich)
