Untermiete in der Schweiz: Rechte für Mieter

Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Untermiete) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Viele Mieter stehen vor der Frage, ob und wie sie Räume untervermieten dürfen. In der Schweiz regeln Mieterpflichten und Vermieterrechte die Zustimmung zur Untermiete; oft entstehen Konflikte durch Missverständnisse, fehlende Kommunikation oder das Missachten vertraglicher Vorgaben. Dieser Artikel erklärt verständlich, wann eine Zustimmung nötig ist, welche Grenzen der Vermieter hat, typische Fehler beim Untermietvertrag und praktische Schritte für Mieter, um Streit zu vermeiden oder zu lösen. Er richtet sich an Mieter in der Schweiz, die ihre Rechte kennen und gleichzeitig rechtssicher handeln wollen. Gesetzliche Grundlagen werden ebenfalls genannt, damit Sie wissen, wann Sie Nachweise sammeln oder eine Schlichtungsstelle anrufen sollten.[1]

Untermiete: Zustimmung und Grenzen

Grundsätzlich braucht ein Mieter in vielen Fällen die Zustimmung des Vermieters, bevor er Teile der Wohnung oder das ganze Objekt an Dritte weitervermietet. Die Zustimmung darf nicht willkürlich verweigert werden, aber der Vermieter kann berechtigte Interessen geltend machen, etwa wenn der Untermieter die Hausordnung nicht einhält oder die Nutzung die Wohnung übermäßig strapaziert. Klare Kommunikation und eine schriftliche Vereinbarung schützen beide Seiten.

Detaillierte Dokumentation erhöht die Erfolgschancen in Streitfällen.

Typische Fehler von Mietern

  • Unterschreiben eines Untermietvertrags ohne Erlaubnis des Vermieters.
  • Keine schriftliche Zustimmung anfordern oder aufbewahren.
  • Keine klare Regelung zu Miete, Nebenkosten und Dauer.
  • Unklare Absprachen zu Untervermietern, Haustieren oder Untervermietung an mehrere Personen.
Bewahren Sie alle Vereinbarungen und Zahlungsbelege sicher auf.

Was tun bei Ablehnung oder Streit?

Bleiben Sie sachlich: Fordern Sie eine schriftliche Begründung an, bieten Sie ggf. Kompromisse an (z. B. Bonitätsauskunft des Untermieters, befristete Zustimmung) und sammeln Sie alle relevanten Belege. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, ist die kantonale Schlichtungsstelle die nächste Anlaufstelle.[2]

Reagieren Sie auf Ablehnungsschreiben fristgerecht, sonst verlieren Sie Rechte.

FAQ

Kann der Mieter ohne Erlaubnis untervermieten?
In der Regel braucht ein Mieter die Zustimmung des Vermieters; Ausnahmen können im OR geregelt sein.[1]
Welche Informationen sollte eine Zustimmung enthalten?
Die Zustimmung sollte Dauer, Höhe der Untermiete und Bedingungen zur Nutzung der Räume festhalten.
Wohin bei Streit?
Erst Schlichtungsstelle des Kantons, danach gegebenenfalls Gericht; bewahren Sie Belege auf.[2]

Anleitung

  1. Prüfen Sie Ihren Hauptmietvertrag auf Klauseln zur Untermiete.
  2. Formulieren Sie eine schriftliche Anfrage an den Vermieter mit Dauer, Name des Untermieters und vorgeschlagener Miete.
  3. Legitimieren Sie den Untermieter (Identität, Bonitätsauskunft, Referenzen) und fügen Sie Nachweise bei.
  4. Bewahren Sie jede Kommunikation und Zahlungsbelege auf, falls ein Streit entsteht.
  5. Wenn der Vermieter ablehnt: Fristgerecht schriftlich reagieren und gegebenenfalls die Schlichtungsstelle einschalten.[2]
  6. Halten Sie eine schriftliche Zustimmung oder eine klare Ablehnung in Ihren Unterlagen fest.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] fedlex.admin.ch – Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g
  2. [2] Kanton Zürich – Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.