Untermiete zu hoch: Rückforderung für Mieter Schweiz
Als Mieter in der Schweiz kann es passieren, dass die Untermiete zu hoch angesetzt ist und Sie zu viel gezahlt haben. Dieser Text erklärt in einfachen Schritten, wann eine Rückforderung möglich ist, welche Nachweise helfen und welche Fristen gelten. Wir besprechen, wie man das Gespräch mit der Hauptmieterin oder dem Hauptmieter sucht, welche Belege wichtig sind und wann eine formelle Zahlungserinnerung oder ein Schlichtungsgesuch sinnvoll ist. Ziel ist, Ihnen konkrete Handlungsschritte zu geben, damit Sie Ihre Ansprüche klar, sicher und fristgerecht geltend machen können. Für rechtliche Grundlagen verweisen wir auf das Obligationenrecht und das Verfahrensrecht.[1] Sie erfahren, welche Fristen zu beachten sind, wie Sie Belege strukturieren und welche Optionen bestehen, wenn eine Einigung nicht gelingt. Das Schlichtungsverfahren ist in vielen Kantonen obligatorisch.[2]
Wann können Sie Rückforderung verlangen?
Eine Rückforderung lohnt sich, wenn die bezahlte Untermiete deutlich über der marktüblichen Miete liegt, wenn vertragliche Angaben fehlen oder wenn die Hauptmieterin oder der Hauptmieter falsch informiert hat. Wichtig ist, dass Sie Ihr Anliegen zuerst sachlich kommunizieren und Belege bereithalten. Fordern Sie die Rückzahlung schriftlich an und nennen Sie eine angemessene Frist.
Wichtige Voraussetzungen
- Kopie des Untermietvertrags
- Belege über Zahlungen (Quittungen, Kontoauszüge)
- Nachweis der geforderten Beträge und allfällige Marktvergleiche
- Schriftverkehr mit der Hauptmieterin oder dem Hauptmieter
Vorgehen kurz erklärt
Gehen Sie strukturiert vor: prüfen Sie Unterlagen, fordern Sie schriftlich die Rückzahlung, setzen Sie eine Frist und ziehen Sie, falls nötig, das Schlichtungsorgan hinzu. Meist lässt sich eine Lösung ohne Gericht finden.
- Formulieren Sie eine kurze, klare schriftliche Forderung mit Betrag und Begründung
- Setzen Sie eine Frist zur Rückzahlung (typisch 10–30 Tage)
- Dokumentieren Sie alle Kontakte und Antworten
FAQ
- Kann ich zu viel gezahlte Untermiete zurückfordern?
- Ja. Wenn die Untermiete über dem marktüblichen Niveau liegt oder vertraglich unklar ist, können Sie eine Rückzahlung verlangen. Zuerst sollte der direkte Kontakt gesucht werden, danach formelle Schritte folgen.
- Welche Fristen gelten?
- Es gibt keine einheitliche Pauschalfrist; setzen Sie in der Forderung eine angemessene Zahlungsfrist (z. B. 14 Tage). Für gerichtliche Schritte sind kantonale Vorschriften und das Schlichtungsverfahren zu beachten.[2]
- Was kostet ein Schlichtungsverfahren?
- Die Kosten sind kantonal verschieden; oft sind die Gebühren moderat, und das Verfahren ist günstiger als ein Gerichtsprozess.
Anleitung
- Prüfen Sie den Untermietvertrag und sammeln Sie alle Zahlungsbelege.
- Schreiben Sie eine formelle Zahlungsforderung mit Betrag, Begründung und Frist.
- Setzen Sie eine klare Frist (z. B. 14 Tage) und kommunizieren Sie schriftlich.
- Reichen Sie bei fehlender Einigung ein Schlichtungsgesuch bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.
- Wenn die Schlichtung scheitert, ist die Klage beim zuständigen Gericht möglich (nach Schlichtungspflicht).
