Untermiete zurückfordern: Unterlagen für Mieter Schweiz
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Sammeln Sie systematisch alles, was die Forderung stützt. Je vollständiger Ihre Akten, desto besser Ihre Chancen, die zu hohe Untermiete zurückzuerhalten.
- Kopie des Hauptmietvertrags und des Untermietvertrags (contract)
- Zahlungsbelege und Quittungen für Miete und Nebenkosten (receipt)
- Bankauszüge oder Überweisungsnachweise, die Zahlungen belegen (payment)
- Fotos oder Inventarlisten, falls Ausstattung oder Zustand relevant sind (photo)
- Schriftverkehr per E-Mail oder Briefe über Miethöhe und Vereinbarungen (document)
- Zeugenaussagen oder SMS-Protokolle, wenn Absprachen mündlich waren (evidence)
Wie Sie Beweise sammeln und Fristen beachten
Notieren Sie Datum und Uhrzeit jeder relevanten Zahlung und Bewahren Sie Kopien sicher auf. Die rechtlichen Grundlagen zur Mietforderung und zu Rückforderungen finden sich im Obligationenrecht; für das Schlichtungsverfahren gelten die Regeln des Zivilprozessrechts [1][2]. Beginnen Sie früh mit der Sammlung aller Belege und erstellen Sie eine kurze chronologische Übersicht.
Was Sie schriftlich fordern sollten
Formulieren Sie eine kurze, sachliche Forderung mit Betrag, Begründung und Frist. Fügen Sie Kopien der wichtigsten Belege bei und fordern Sie eine Rückzahlung oder Korrektur bis zu einem klaren Datum.
- Datum und Betrag der geforderten Rückzahlung (amount)
- Kurze Erklärung, warum die Untermiete zu hoch ist (reason)
- Frist zur Zahlung oder zur Stellungnahme (within)
- Kopien der Belege als Nachweis (document)
Häufige Fragen
- Kann ich die zu hohe Untermiete sofort zurückverlangen?
- Ja, Sie können die Rückforderung schriftlich stellen. Oft ist ein einvernehmlicher Ausgleich möglich; wenn nicht, ist das Schlichtungsverfahren der nächste Schritt.
- Welche Rolle spielt der Hauptvermieter?
- Der Hauptvermieter ist nicht immer direkt beteiligt, kann aber informiert werden müssen. Prüfen Sie Ihren Hauptmietvertrag auf Vereinbarungen zur Untervermietung.
- Muss ich zuerst zur Schlichtungsbehörde gehen?
- In vielen Kantonen ist vor einer Klage ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben; informieren Sie sich bei Ihrer kantonalen Schlichtungsbehörde.
Anleitung
- Belege sammeln: Vertrag, Quittungen, Bankauszüge und Fotos ordnen (document)
- Schriftliche Forderung erstellen: Betrag, Begründung, Frist und Belege beifügen (file)
- An den Untermieter senden und um Antwort bitten; Frist schriftlich setzen (contact)
- Bei fehlender Einigung Schlichtungsbehörde kontaktieren und Unterlagen einreichen (within)
- Wenn nötig, Klage vor Gericht einreichen nach Abschluss/Ergebnis der Schlichtung (court)
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR) - fedlex
- [2] fedlex - Bundesrecht und Konsultationen
- [3] Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - fedlex