Mieter: Fristen Akonto vs Pauschale in Schweiz

Nebenkosten & Abrechnung (Akonto vs Pauschale) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz sind Nebenkosten ein häufiger Streitpunkt. Besonders wichtig ist zu verstehen, welche Fristen für Akontozahlungen und Pauschalen gelten, wie die Abrechnung erfolgt und welche Rechte Sie haben, wenn Nachforderungen entstehen. Dieser Artikel erklärt klar und praktisch, wann Vermieter Akonto verlangen dürfen, wann Pauschalen zulässig sind, welche Abrechnungsfristen bestehen und wie Sie reagieren können, wenn Sie eine Nachforderung erhalten. Wir zeigen einfache Schritte zur Dokumentation, Kontaktaufnahme mit dem Vermieter und – falls nötig – zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens. Lesen Sie weiter für konkrete Fristen, Beispiele und Hinweise, wie Sie fristgerecht reagieren.

Was bedeutet Akonto vs Pauschale?

Akontozahlungen sind Vorauszahlungen auf erwartete Betriebskosten, während Pauschalen ein fester monatlicher Betrag sind, der alle Nebenkosten abdeckt. Akonti werden später mit der tatsächlichen Abrechnung verrechnet; bei Pauschalen entfällt oft eine detaillierte Jahresabrechnung, kann aber vertraglich anders geregelt sein. Entscheidend ist der Mietvertrag: Er legt fest, ob Pauschalen vereinbart wurden oder ob Akonti geschuldet sind.

Akontozahlungen werden mit der Jahresabrechnung verrechnet.

Fristen und Abrechnung

Wann Akonto verlangt werden darf

Vermieter dürfen Akontozahlungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart oder üblich für die Wohnsituation ist. Die Fristen für Zahlungstermine richten sich nach dem Vertrag; üblich sind Monats- oder Quartalszahlungen. Wenn die Akontozahlungen zu niedrig waren, kann eine Nachforderung entstehen, die der Vermieter geltend machen kann.

  • Prüfen Sie die vertraglich vereinbarten Zahlungstermine und Fristen.
  • Vergleichen Sie geleistete Akontozahlungen mit der Jahresabrechnung.
  • Sammeln Sie Belege für alle getätigten Zahlungen und relevanten Ausgaben.
Bewahren Sie Abrechnungen und Quittungen mindestens zwei Jahre auf.

Pauschalen: Wann sind sie zulässig?

Pauschalen sind zulässig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Bei einer Pauschale trägt der Mieter in der Regel das Risiko, dass Nebenkosten höher ausfallen; im Gegenzug entfällt oft eine detaillierte Abrechnung. Einseitige Umstellungen durch den Vermieter sind nur mit Zustimmung oder bei klar geregelter Vertragsklausel möglich.

Änderungen der Zahlungsart dürfen nicht ohne vertragliche Grundlage einseitig erfolgen.

Fristen für die Abrechnung

Die Abrechnungsfrist kann im Vertrag stehen; fehlt sie, gilt: Vermieter müssen Abrechnungen in angemessener Frist vorlegen, damit Mieter Nachforderungen prüfen und gegebenenfalls widersprechen können. Bei Streit ist oft zuerst die kantonale Schlichtungsbehörde zuständig.[1] Falls eine Klage nötig wird, ist in der Schweiz meist ein Schlichtungsverfahren vorgeschaltet.[2]

Was tun bei einer Nachforderung?

  • Fordern Sie die detaillierte Abrechnung und Belege schriftlich an.
  • Prüfen Sie Fristen und reagieren Sie innerhalb der genannten Zeiträume.
  • Kontaktieren Sie die Schlichtungsbehörde, wenn eine Einigung mit dem Vermieter nicht möglich ist.
Eine klare Aktenführung erleichtert den Verlauf eines Schlichtungsverfahrens.

Häufige Fragen

Kann der Vermieter von Akonto auf Pauschale umstellen?
Eine Umstellung ist nur mit Ihrer Zustimmung oder bei ausdrücklicher vertraglicher Regelung möglich; sonst muss der Vermieter rechtlich vorgehen.
Wie lange habe ich Zeit, einer Nachforderung zu widersprechen?
Sie sollten sofort reagieren und innerhalb der in der Abrechnung genannten Frist oder innerhalb einer angemessenen Frist widersprechen und Belege einreichen.
Muss ich an der Schlichtung teilnehmen?
In vielen Kantonen ist eine Schlichtung vor Gerichtspflicht; Teilnahme ist daher oft Voraussetzung, bevor eine Klage eingereicht werden kann.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Abrechnungen, Quittungen und Zahlungsbelege.
  2. Schreiben Sie den Vermieter an und fordern Sie eine vollständige Belegvorlage an.
  3. Reichen Sie bei Unklarheiten eine Beschwerde oder ein Gesuch bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.
  4. Wenn die Schlichtung scheitert, prüfen Sie das weitere Vorgehen vor Gericht mit juristischer Hilfe.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie stets vertragliche Fristen für Zahlungen und Abrechnungen.
  • Dokumentation von Zahlungen ist entscheidend bei Streit.
  • Nutzen Sie die Schlichtungsbehörde als erste Anlaufstelle bei Konflikten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (OR) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.