Nebenkosten: Akonto vs Pauschale für Mieter Schweiz

Nebenkosten & Abrechnung (Akonto vs Pauschale) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz fragen Sie sich oft, wie Nebenkosten abgerechnet werden: per Akonto (Vorauszahlungen) oder als Pauschale. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile für Mieter und Vermieter. In dieser Übersicht erkläre ich verständlich, was Akonto-Zahlungen bedeuten, wie eine Pauschale funktioniert, worauf Sie im Mietvertrag achten sollten und welche Rechte Sie bei falscher Abrechnung haben. Ich nenne praktische Schritte zur Prüfung der Abrechnung, Dokumentation von Belegen und Vorgehen bei Streit mit der Schlichtungsbehörde. Die Informationen helfen Ihnen, Nebenkosten transparenter zu machen und unnötige Zahlungen zu vermeiden. Ich beschreibe auch, welche Unterlagen Sie aufbewahren sollten, wie Sie eine formelle Einsprache formulieren und wann ein Gang zur kantonalen Schlichtungsbehörde sinnvoll ist. Offizielle Rechtsgrundlagen nach Obligationenrecht und Hinweise zu Formularen werden genannt.[1]

Akonto vs Pauschale: Grundbegriffe

Akonto bedeutet, dass Sie monatlich oder vierteljährlich Vorauszahlungen leisten, die später mit der tatsächlichen Abrechnung verrechnet werden. Eine Pauschale ist ein fixer Betrag für Nebenkosten, unabhängig vom Verbrauch. Bei Pauschalen trägt der Mieter oft das Risiko von Mehrkosten oder erspart sich den Aufwand der Einzelabrechnung.

Worauf Mieter achten sollten

Vor der Unterschrift und im laufenden Mietverhältnis sollten Sie prüfen, welches Modell vereinbart ist und wie Abrechnungen nachgeprüft werden können.

  • Belege sammeln: Quittungen, Ablesewerte und Verträge prüfen.
  • Zahlungen vergleichen: Akonto-Vorauszahlungen mit effektiven Betriebskosten abgleichen.
  • Fristen einhalten: Einsprachefristen und Nachforderungen innerhalb gesetzlicher Fristen beachten.
  • Einsprache einreichen: Formell und schriftlich, Frist nennen, Kopien behalten.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei einer Schlichtung.

Häufige Fragen

Was bedeutet "Akonto"?
Akonto sind Vorauszahlungen auf zu erwartende Nebenkosten. Am Ende des Abrechnungsjahrs erfolgt eine Verrechnung mit den tatsächlichen Kosten; Differenzen werden ausgeglichen.
Darf der Vermieter eine Pauschale verlangen?
Eine Pauschale ist möglich, wenn sie vertraglich vereinbart wurde. Achten Sie auf Transparenz und prüfen Sie, ob die Pauschale im Verhältnis zu Ihrem Verbrauch fair ist.
Wie lege ich Einsprache gegen die Abrechnung ein?
Schreiben Sie eine formelle Einsprache mit Begründung und Belegen an den Vermieter. Wenn keine Einigung gelingt, wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde.[2]

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Belege und die letzte Nebenkostenabrechnung.
  2. Vergleichen Sie Vorauszahlungen mit dem tatsächlichen Verbrauch.
  3. Reichen Sie eine formelle Einsprache schriftlich ein und behalten Sie Kopien.
  4. Falls ungelöst: Kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsbehörde oder reichen Sie ein Gesuch ein.[2]
Antworten Sie auf Vermieter-Schreiben fristgerecht, sonst können Rechte verloren gehen.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] fedlex.admin.ch — Obligationenrecht (OR)
  2. [2] fedlex.admin.ch — Zivilprozessordnung (ZPO)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.