Nebenkosten für Mieter korrekt abrechnen Schweiz

Nebenkosten & Abrechnung (Akonto vs Pauschale) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Nebenkosten können für Mieter in der Schweiz unübersichtlich sein. Ob Heizkosten, Wasser oder Hauswart: viele Fragen drehen sich um Abrechnungsarten, Belege und Fristen. In diesem Ratgeber erklären wir, welche Pflichten Vermieter haben, wie Sie Akontozahlungen von Pauschalen unterscheiden und welche Belege Sie verlangen dürfen. Sie erfahren, welche Fristen gelten, wann Sie Nachforderungen prüfen sollten und wie Schlichtungsstellen helfen können. Am Ende finden Sie eine Anleitung zum Vorgehen, eine FAQ und offizielle Anlaufstellen. Bewahren Sie alle Belege auf und reagieren Sie rechtzeitig auf Vermieteranfragen.

Was sind Nebenkosten?

Nebenkosten umfassen laufende Ausgaben für das Mietobjekt, die zusätzlich zur Kaltmiete anfallen. Typische Posten sind Heizung, Wasser, Hauswart, Müllentsorgung und Versicherung. Der Vermieter muss in der Abrechnung offenlegen, welche Kosten angefallen sind und wie sie verteilt werden. Fragen Sie die Belege an, wenn Beträge unklar sind.[1]

In den meisten Fällen sind Nebenkosten einzeln auszuweisen und zu belegen.

Akonto vs Pauschale

Bei Akontozahlungen leistet der Mieter Vorauszahlungen, die später mit den tatsächlichen Kosten verrechnet werden. Bei einer Pauschale zahlt der Mieter einen festen Betrag ohne Nachweis der einzelnen Kosten. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile für Mieter und Vermieter.

  • Akonto: monatliche Vorauszahlungen, späterer Ausgleich nach Verbrauch oder Kosten (payment).
  • Pauschale: fester Betrag, keine detaillierten Belege für einzelne Posten (payment).
  • Belege anfordern: Kopien von Rechnungen und Verträgen verlangen (document).
  • Fristen beachten: Einsicht und Einsprachen sind innerhalb gesetzlicher Fristen möglich (within).
Fordern Sie Belege schriftlich und dokumentieren Sie Ihre Anfragen.

So lassen Sie Nebenkosten prüfen

Wenn Sie die Abrechnung prüfen oder prüfen lassen möchten, gehen Sie systematisch vor: kontrollieren Sie die Abrechnungsperiode, vergleichen Sie vorherige Jahre und prüfen Sie, ob Verteilerschlüssel korrekt angewendet wurden. Falls Unklarheiten bleiben, fordern Sie Einsicht in Originalrechnungen oder Belege.

  1. Sichten Sie die Abrechnung und markieren Sie auffällige Posten (document).
  2. Fordern Sie schriftlich Kopien der Rechnungen und Verträge an (form).
  3. Beachten Sie Einsprachefristen und reagieren Sie innerhalb dieser Frist (within).
  4. Kontaktieren Sie die Schlichtungsbehörde, wenn keine Einigung möglich ist (call).
Bewahren Sie alle Anfragen und Antworten gut dokumentiert auf.

Wann ist rechtliche Hilfe sinnvoll?

Liegt ein offensichtlicher Fehler vor oder weigert sich der Vermieter, Belege vorzulegen, kann eine Anfrage bei der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten sinnvoll sein. In der Schweiz ist in vielen Fällen die Schlichtung vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens vorgeschrieben.[2]

Reagieren Sie auf Vermieteranschreiben fristgerecht, sonst können Ansprüche verfallen.

FAQ

Wer trägt die Nebenkosten?
Grundsätzlich trägt der Mieter die vereinbarten Nebenkosten; die genaue Aufteilung ergibt sich aus Mietvertrag und Abrechnung.
Was ist der Unterschied zwischen Akonto und Pauschale?
Akonto sind Vorauszahlungen mit späterem Ausgleich nach Belegen; Pauschale ist ein fixer, nicht nachprüfbarer Betrag.
Wie lange muss ich Abrechnungen aufbewahren?
Belege sollten Sie mindestens so lange aufbewahren, bis die Abrechnung geprüft und allenfalls eine Klärung erfolgt ist; bei Zweifeln länger.

Anleitung

  1. Sammeln Sie die Abrechnung und alle bisherigen Zahlungsbelege.
  2. Fordern Sie schriftlich Kopien der Originalrechnungen vom Vermieter an.
  3. Prüfen Sie, ob die Abrechnungsperiode und der Verteilerschlüssel korrekt sind.
  4. Bei Streit: Reichen Sie eine Schlichtungsklage bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.

Hilfe & Ressourcen


  1. [1] Fedlex: Obligationenrecht (Art. 253–274g)
  2. [2] Kanton Zürich: Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.