Nebenkostenabrechnung für Mieter in der Schweiz
Nebenkosten: Was gehört dazu?
Nebenkosten umfassen oft Heizkosten, Wasser, Hauswart, Versicherungen und Abfallgebühren. Das Obligationenrecht regelt Grundsätze zur Abrechnung und zur Einsicht in Belege.[1] Ihr Vermieter muss die Abrechnung verständlich darstellen und Belege vorlegen können, damit Sie als Mieter nachvollziehen können, wie Kosten verteilt wurden.
- Belege und Quittungen kontrollieren (receipt).
- Akonto-Zahlungen und Pauschalen vergleichen (payment).
- Fristen prüfen, zum Beispiel innerhalb 30 Tagen reagieren (deadline).
- Positionen auf Plausibilität und Verteilung prüfen.
- Fotos und Messprotokolle als Beweismittel sammeln (photo).
So gehen Sie vor
Fordern Sie zunächst alle Belege schriftlich an und führen Sie eine eigene Berechnung durch. Legen Sie Ihrem Vermieter eine klare, datierte Aufstellung der beanstandeten Positionen vor und fordern Sie eine Korrektur oder Erklärung. Vor einer Klage ist in vielen Kantonen oft eine Schlichtung vorgesehen, informieren Sie sich über die kantonale Schlichtungsbehörde und deren Verfahren.[2]
FAQ
- Wer trägt die Beweislast bei Nebenkosten?
- Der Vermieter muss die Abrechnung und die zugrunde liegenden Belege vorlegen; der Mieter kann ergänzend eigene Beweise beibringen.
- Wie lange habe ich Zeit, die Abrechnung anzufechten?
- Prüfen Sie Fristen im Mietvertrag; reagieren Sie möglichst rasch und erheben Sie innerhalb der genannten Frist schriftlich Einsprache oder verlangen Sie Aufklärung.
- Was tun, wenn der Vermieter Belege verweigert?
- Setzen Sie eine schriftliche Frist zur Nachreichung, dokumentieren Sie die Kommunikation und wenden Sie sich bei Bedarf an die kantonale Schlichtungsbehörde.
Anleitung
- Formell Belege und Abrechnungen schriftlich beim Vermieter anfordern.
- Alle erhaltenen Quittungen und Abrechnungen sammeln und Kopien anfertigen.
- Eigene Berechnung durchführen und Differenzen dokumentieren.
- Fristen beachten und eine formelle Reklamation fristgerecht senden.
- Bei Uneinigkeit die kantonale Schlichtungsbehörde kontaktieren und die Unterlagen einreichen.
- Als letzte Instanz die gerichtliche Klärung anstreben, falls die Schlichtung keine Lösung bringt.
Hilfe und Unterstützung
- Obligationenrecht (OR) - fedlex
- fedlex.admin.ch - Bundesrecht und Informationen
- Schlichtungsbehörde: kantonale Informationen