Untermietdokumente für Mieter in der Schweiz
Mieterinnen und Mieter in der Schweiz stehen bei Untermiete oft vor der Frage, welche Unterlagen nötig sind und wann die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Dokumente Sie sammeln sollten, wie Sie eine formelle Zustimmung anfordern und welche rechtlichen Grenzen bestehen. Die Informationen richten sich an Mietparteien, die eine Untermiete vereinbaren oder prüfen möchten, und geben praktische Schritte für die Kommunikation mit Vermieterinnen, die Dokumentation von Zahlungen und den Schutz Ihrer Rechte.
Was gilt rechtlich?
Grundsätzlich entscheidet der Hauptmietvertrag, ob Untermiete erlaubt ist; die gesetzlichen Regelungen zur Miete finden sich im Schweizer Obligationenrecht.[1] Wenn der Hauptvertrag die Untermiete nicht ausdrücklich verbietet, ist in vielen Fällen eine Zustimmung des Vermieters erforderlich, insbesondere wenn die Zahl der Bewohner oder der Gebrauch der Wohnung sich ändert.
Wichtige Unterlagen
- Mietvertrag / Hauptmietvertrag (signed rental agreement, rent clause) — Grundlage für Rechte und Pflichten.
- Schriftliche Zustimmung des Vermieters (consent form, submit) oder E-Mail-Bestätigung.
- Zahlungsnachweise und Belege (receipt, payment, record) für geleistete Mieten und Nebenkosten.
- Übergabeprotokoll und Fotos (photo, evidence) zur Dokumentation des Wohnungszustands bei Übergabe.
- Identitätsnachweis und Kontaktdaten der Untermieter (ID, keys, contact).
Halten Sie besonders die schriftliche Zustimmung des Vermieters bereit: sie ist oft entscheidend, wenn es später zu Meinungsverschiedenheiten kommt.
Rechte und Grenzen der Zustimmung
Ein Vermieter darf die Untermiete nicht willkürlich verweigern; die Verweigerung muss objektive Gründe haben (z. B. Überbelegung, Sicherheitsbedenken). Andererseits kann ein Vermieter berechtigte Bedingungen stellen, etwa zur Höhe der Untermiete oder zur Anzahl der Personen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine frühzeitige schriftliche Anfrage und Dokumentation.
FAQ
- Brauche ich immer die Zustimmung des Vermieters für Untermiete?
- Nicht immer, aber meist: Prüfen Sie zuerst den Hauptmietvertrag; fehlt dort eine ausdrückliche Erlaubnis, ist eine Zustimmung üblich und oft erforderlich.[1]
- Was passiert, wenn ich ohne Zustimmung Untermiete gebe?
- Ohne Zustimmung kann der Vermieter unter Umständen kündigen oder Schadensersatz verlangen, wenn wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt werden.
- Welche Unterlagen sind beim Übergabeprotokoll wichtig?
- Fotos, detaillierte Mängelbeschreibung und Unterschriften aller Parteien helfen, spätere Forderungen zu vermeiden.
Anleitung
- Kontaktieren Sie zuerst den Vermieter schriftlich oder per E-Mail (call, contact) und fragen Sie um formelle Zustimmung.
- Reichen Sie eine kurze Schriftvorlage ein (consent form) mit Namen der Untermieter, Dauer und vereinbarter Miete.
- Dokumentieren Sie alle Zahlungen und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Fotos (receipt, photo) beim Einzug des Untermieters.
- Bewahren Sie Fristen ein: reagieren Sie innerhalb von Fristen und behalten Sie Nachweise auf (within, days).
- Bei Streit: Wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons (call, assistance) bevor Sie vor Gericht gehen.
Hilfe und Unterstützung
- Obligationenrecht (OR) - Swiss Code of Obligations
- Kanton Zürich - Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten
- Canton de Geneve - Service de la justice