Untermiete für Mieter in Schweiz: Zustimmung & Rechte
Untermiete betrifft viele Mieter in der Schweiz und wirft oft Fragen zu Zustimmung, Pflichten und möglichen Grenzen auf. Dieser Text erklärt einfach, wann und wie Sie als Mieter Untermieter aufnehmen dürfen, welche Rechte und Pflichten daraus folgen und welche Schritte Sie bei Konflikten unternehmen können. Ziel ist es, praktische Hinweise zu geben, die sich an gängige Schweizer Mietverhältnisse anlehnen und verständlich bleiben, damit Sie Ihre Optionen erkennen und Fristen oder Formalitäten sicher einhalten.
Was ist Untermiete?
Untermiete liegt vor, wenn ein Hauptmieter einen Teil oder die ganze Wohnung an eine andere Person weitergibt, ohne den Mietvertrag zu kündigen. In der Schweiz regelt das Obligationenrecht viele Grundsätze zur Untermiete.[1]
Zustimmung des Vermieters
In vielen Fällen braucht der Hauptmieter die Zustimmung des Vermieters. Ein pauschales Verbot im Mietvertrag ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig; widerspricht ein Verbot dem Gesetz, kann es unwirksam sein.
- Schriftliche Anfrage an den Vermieter stellen, mit Angaben zu Dauer, Personenzahl und Mietzins.
- Fristen beachten: Reagiert der Vermieter nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann das als stillschweigende Zustimmung gewertet werden.
- Belege und Nachweise bereithalten: Mietvertrag, ID-Kopien und Referenzen des Untermieters können hilfreich sein.
Rechte und Pflichten
Als Hauptmieter bleiben Sie gegenüber dem Vermieter verantwortlich für die Mietzinszahlung und den Zustand der Wohnung. Der Untermieter hat direkte Pflichten gegenüber dem Hauptmieter, nicht dem Vermieter, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Hauptmieter muss sicherstellen, dass der Untermieter den vereinbarten Untermietzins zahlt.
- Bei Reparaturen bleibt der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter Ansprechpartner für Mängel und Instandhaltung.
- Der Hauptmieter darf den Untermieter nicht diskriminierend behandeln und muss gesetzliche Bestimmungen einhalten.
Was tun bei Streit?
Bei Meinungsverschiedenheiten ist der erste Schritt oft ein klärendes Gespräch zwischen Haupt- und Untermieter. Kommt keine Einigung zustande, sind kantonale Schlichtungsbehörden und gegebenenfalls Gerichte die nächsten Instanzen.[2]
Häufige Fragen
- Brauche ich immer die Zustimmung des Vermieters für Untermiete?
- Nicht in jedem Fall; oft ist Zustimmung nötig, aber fehlende Reaktion kann je nach Kanton als Zustimmung gelten.
- Kann der Vermieter die Untermiete pauschal verbieten?
- Ein pauschales Verbot kann unter bestimmten Umständen unwirksam sein; Details hängen vom Einzelfall ab.
- Wer haftet für Schäden an der Wohnung?
- Grundsätzlich haftet der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter; er kann aber Ansprüche gegen den Untermieter geltend machen.
Anleitung
- Lesen Sie zuerst Ihren Mietvertrag und suchen Sie nach Klauseln zur Untermiete.
- Bereiten Sie ein schriftliches Gesuch an den Vermieter vor mit Namen, Dauer und vorgeschlagenem Untermietzins.
- Kontaktieren Sie bei Unklarheiten die kantonale Schlichtungsstelle oder eine Mietrechtsberatung.
- Halten Sie Fristen ein und bewahren Sie Kopien aller Kommunikation auf.
Hilfe und Support / Ressourcen
- [1] Fedlex: Schweizerisches Obligationenrecht (CO)
- [2] Fedlex: Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
