Untermiete Schweiz: Zustimmung & Mieterrechte

Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Untermiete) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz stellen Untermietverhältnisse viele Fragen: Wann braucht die Untermiete die Zustimmung des Vermieters, welche Grenzen gelten und wie wehre ich mich mit Einsprache oder Beschwerde gegen eine Blockade? Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, welche Fristen einzuhalten sind und welche Belege sinnvoll sind. Sie erfahren, wie Sie eine formgerechte Einsprache formulieren, welche Instanzen bei Streit helfen und wann eine Schlichtungsbehörde oder das Gericht zuständig wird. Ziel ist, Ihnen als Mieter praktische Handlungsschritte und klare Hinweise zu geben, damit Sie Untermiete sicher und rechtssicher regeln können.

Zustimmung zur Untermiete

Grundsätzlich benötigt die Untermiete oft die Zustimmung des Hauptvermieters. Vertragsklauseln und das Schweizer Obligationenrecht regeln die Voraussetzungen und Grenzen, siehe gesetzlichen Grundlagen[1].

  • Wenn der Mietvertrag Untermiete verbietet oder einschränkt.
  • Wenn durch die Untermiete die Mietsache übermässig belastet wird.
  • Wenn Sicherheits- oder Nachbarschaftsbelange betroffen sind.
Frühzeitige Kommunikation mit dem Vermieter erhöht die Chancen auf Zustimmung.

Einsprache und Beschwerde: Schritte

Wenn der Vermieter nicht zustimmt oder die Ablehnung aus Ihrer Sicht unbegründet ist, sollten Sie Einsprache erheben und bei Bedarf die kantonale Schlichtungsbehörde einschalten[2]. Gute Vorbereitung erhöht die Erfolgsaussichten.

  1. Prüfen Sie den Mietvertrag und sammeln Sie Belege (E-Mail, Fotos, Schriftwechsel).
  2. Formulieren Sie eine schriftliche Einsprache mit Datum, Gründen und Belegen.
  3. Senden Sie die Einsprache fristgerecht an den Vermieter und dokumentieren Sie den Versand.
Reagieren Sie schnell auf Fristen, sonst verlieren Sie mögliche Rechte.

Anleitung

  1. Informieren Sie den Vermieter mündlich und bestätigen Sie das Gespräch schriftlich.
  2. Reichen Sie eine formelle Einsprache ein, wenn der Vermieter unbegründet verweigert.
  3. Beantragen Sie bei Bedarf eine Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde.
  4. Falls nötig, reichen Sie nach erfolgloser Schlichtung eine Klage beim zuständigen Gericht ein.

FAQ

Wer muss der Untermiete zustimmen?
In der Regel der Hauptvermieter; Ausnahmen ergeben sich aus Vertrag oder Zustimmungsklauseln.
Wie lange habe ich Zeit, Einsprache zu leisten?
Fristen variieren; handeln Sie rasch und konsultieren Sie kantonale Vorgaben oder eine Schlichtungsstelle.
Welche Beweise helfen bei einer Beschwerde?
Schriftverkehr, Fotos, Mietvertrag und Zeugen sind hilfreiche Belege.

Wesentliche Punkte

  • Untermiete braucht meist Vermieterzustimmung; prüfen Sie den Vertrag genau.
  • Dokumentation und Fristen sind entscheidend für Einsprache und Beschwerde.
  • Nutzen Sie die kantonale Schlichtungsbehörde bevor Sie klagen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (OR) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Schlichtungsbehörde Mietangelegenheiten Kanton Zürich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.