Untermiete zu hoch? Mieterrechte in der Schweiz
Wenn Sie als Mieter in der Schweiz eine zu hohe Untermiete bezahlt haben, helfen klare Schritte, Ihr Geld zurückzufordern und Ihre Rechte durchzusetzen. Zuerst sollten Sie Mietvertrag und Untermietvereinbarung prüfen, Belege sammeln und den Namen des Hauptmieters dokumentieren. Viele Fälle klären sich durch direkte Anfrage an den Untervermieter; oft genügt eine formelle Zahlungsaufforderung mit Frist. Wenn das nicht hilft, kann die kantonale Schlichtungsbehörde eingeschaltet werden und als nächster Schritt eine Klage vor dem Bezirksgericht folgen. Dieser Text erklärt, wie Sie Beweise sichern, Fristen einhalten und welche Behörden in der Schweiz zuständig sind, damit Sie Ihre Ansprüche sachlich und wirksam vertreten können.
Erste Schritte
Beginnen Sie mit einer ruhigen, systematischen Prüfung Ihrer Unterlagen. Prüfen Sie, ob die vereinbarte Untermiete dem Hauptmietvertrag widerspricht oder offensichtlich überhöht ist.
- Mietvertrag (rent contract) kopieren und prüfen
- Zahlungsbelege (payment receipts) sammeln
- Kommunikation dokumentieren (messages, record)
- Fotos und Beweise der Unterkunft (photo evidence)
- Untermietvertrag (sublease agreement, form) sichern
Wenn direkte Anfrage nichts bringt
Fordern Sie schriftlich und mit Fristsetzung die Rückzahlung und begründen Sie, warum die Untermiete zu hoch ist. Nennen Sie konkrete Beträge, Daten und legen Sie Kopien der Belege bei. Weisen Sie höflich, aber bestimmt auf deine Absicht hin, die kantonale Schlichtungsbehörde einzuschalten, falls keine Einigung gelingt.[2]
Rechtliche Grundlagen für Mietverhältnisse und Rückforderungen finden sich im Obligationenrecht; prüfen Sie relevante Artikel, bevor Sie Klage erwägen.[1]
Was die Schlichtung und Gerichtsbarkeit leisten
Die Schlichtungsbehörde prüft zunächst, ob ein gütliches Vorgehen möglich ist. Falls nötig, erhalten Sie dort Unterstützung beim Einreichen von Anträgen und beim Sammeln von Beweisen. Eine gerichtliche Klage ist der nächste Schritt, wenn die Schlichtung scheitert oder eine Partei nicht kooperiert.
FAQ
- Kann ich zu viel gezahlte Untermiete zurückfordern?
- Ja, Sie können die Rückzahlung verlangen, wenn die Summe nachweislich überhöht oder nicht vereinbart war; beginnen Sie mit einer formellen Forderung und gehen Sie dann zur Schlichtung oder Klage über.
- Welche Beweise sind wichtig?
- Kopien von Miet- und Untermietvertrag, Zahlungsbelege, Schriftverkehr, Fotos und Zeugenangaben helfen, Ihren Anspruch zu untermauern.
- Muss ich zuerst die Schlichtungsbehörde kontaktieren?
- In vielen Kantonen ist die Schlichtung vor einer Klage vorgeschrieben; prüfen Sie die kantonalen Regeln und reichen Sie bei Bedarf eine Schlichtungsforderung ein.[2]
Anleitung
- Beweise sammeln: Kopien von Verträgen, Zahlungsbelegen und Schriftverkehr ordnen
- Formelle Zahlungsaufforderung senden: Frist setzen und Belege beifügen
- Schlichtung beantragen: Termin vereinbaren und Unterlagen einreichen
- Gerichtliche Klage vorbereiten: Urteilsgründe, Kosten und Prozessrisiken abwägen
Wesentliche Hinweise
- Beachten Sie Fristen genau und reagieren Sie schriftlich auf Forderungen.
- Erhaltene Zahlungen und Quittungen aufbewahren, sie sind oft entscheidend.
Hilfe und Unterstützung
- [1] fedlex.admin.ch - Bundesrecht (OR und relevante Bestimmungen)
- [2] Schlichtungsbehörde Kanton Zürich - zh.ch
- [3] Schlichtungsbehörde Kanton Bern - be.ch