Untermiete zurückfordern: Fristen für Mieter Schweiz
Als Mieter in der Schweiz kann es vorkommen, dass die Untermiete höher ist als vereinbart oder als marktüblich. In solchen Fällen möchten viele Mieter wissen, wie lange sie zu viel gezahlte Beträge zurückfordern können, welche Fristen gelten und welche Beweise wichtig sind. Dieser Artikel erklärt praxisnah, welche Schritte Sie als Mieter unternehmen sollten, wie Sie Fristen beachten, welche Rolle die Schlichtungsbehörde spielt und welche Unterlagen Sie sammeln sollten, damit Ihre Forderung Erfolg hat. Die Hinweise sind allgemein gehalten; für eine konkrete Prüfung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der kantonalen Schlichtungsbehörde oder einer Mietberatungsstelle in der Schweiz.
Wann können Mieter zu hohe Untermiete zurückfordern?
Wenn die Untermiete höher als vereinbart oder offensichtlich überhöht ist, können Mieter eine Rückforderung geltend machen. Melden Sie eine überhöhte Zahlung sobald Sie den Fehler bemerken und fordern Sie schriftlich die Rückerstattung. Grundsätzlich sind geldliche Forderungen in der Schweiz oft an Verjährungsfristen gebunden; viele Forderungen verjähren nach fünf Jahren, prüfen Sie aber immer den konkreten Sachverhalt und die anwendbaren Bestimmungen.[1]
Welche Fristen gelten?
- Unverzügliche Mitteilung: Informieren Sie den Untermieter oder Hauptmieter schriftlich, sobald Sie eine überhöhte Zahlung bemerken.
- Frist für formelle Forderung: Fordern Sie die Rückzahlung innerhalb einer angemessenen Frist, üblicherweise einige Wochen bis Monate, damit der Anspruch nicht als nicht geltend gemacht gilt.
- Beweissicherung: Sammeln Sie Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Nachrichten und den Untermietvertrag als Nachweis.
- Verjährung beachten: Geldforderungen unterliegen Verjährungsfristen; viele vertragliche Forderungen verjähren in der Regel nach fünf Jahren, es gibt Ausnahmen.
- Anrufung der Schlichtungsbehörde: Reichen Sie bei Bedarf eine Schlichtungsklage ein, bevor Sie den ordentlichen Rechtsweg beschreiten.[2]
Wie dokumentiere ich eine Rückforderung?
Schreiben Sie eine klare Forderungsnachricht, in der Betrag, Zeitraum und Begründung genannt sind. Fügen Sie Kopien der Zahlungsbelege bei und halten Sie Datum und Kommunikationswege fest. Wenn der Vermieter oder Untermieter nicht reagiert, ist die Schlichtungsbehörde die nächste Anlaufstelle. Legen Sie alle Unterlagen geordnet vor, um das Verfahren zu beschleunigen.
Wann ist ein gerichtliches Vorgehen nötig?
Wenn die Schlichtungsbehörde keine Einigung bringt oder eine Partei die Verhandlung anfechtet, kann der Weg vor Gericht folgen. Beachten Sie die weiteren Fristen der Zivilprozessordnung und die Anforderungen an Vollstreckung oder Betreibung. Vor einer Klage ist in der Regel die Schlichtung erforderlich.
FAQ
- Wie schnell muss ich zu viel gezahlte Untermiete melden?
- Sie sollten die fehlerhafte Zahlung so schnell wie möglich schriftlich melden und eine Rückzahlung fordern.
- Welche Belege sind wichtig für die Rückforderung?
- Bankbelege, Quittungen, der Untermietvertrag und schriftliche Kommunikation sind die wichtigsten Nachweise.
- Muss ich zuerst die Schlichtungsbehörde anrufen?
- Ja, in der Regel ist vor einem Gerichtsverfahren die kantonale Schlichtungsbehörde zuständig.
Anleitung
- Fehler sofort schriftlich melden: Formulieren Sie eine kurze Forderung mit Betrag und Zeitraum.
- Belege sammeln: Legen Sie Kontoauszüge, Quittungen und den Untermietvertrag bei.
- Bei Ausbleiben der Rückzahlung: Schlichtung beantragen (kantonale Schlichtungsstelle).
- Kontaktieren Sie Beratungsstellen: Holen Sie bei Unsicherheit Hilfe von Mietberatungen oder Rechtsstellen.
- Erwägen Sie Klage: Wenn nötig und nach Schlichtung, prüfen Sie gerichtliche Schritte.