Untermiete zurückfordern in der Schweiz

Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Untermiete) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Viele Mieter in der Schweiz entdecken, dass die verlangte Untermiete zu hoch ist oder dass der Untermieter mehr bezahlt hat, als vereinbart. Wenn Sie als Mieter oder Untermieter eine Rückforderung prüfen, hilft eine klare Dokumentation, Kenntnis der Fristen und das richtige Vorgehen bei Schlichtungsbehörde oder Gericht. Dieser Artikel erklärt in einfacher Sprache, welche Belege wichtig sind, wie Sie den Vermieter oder Hauptmieter schriftlich ansprechen, welche Fristen gelten und wann Sie die Schlichtungsstelle einschalten sollten. Ziel ist, dass Sie Ihre Rechte als Mieter verstehen und eine faire Lösung anstreben können, ohne unnötige Kosten oder Verzögerungen. Ich nenne konkrete Schritte, Musterformulierungen und Hinweise zu möglichen Kosten sowie zum Ablauf einer Schlichtung in Ihrem Kanton.

Was Sie zuerst prüfen sollten

Prüfen Sie frühzeitig die Grundlagen: Mietvertrag, die Höhe der vereinbarten Untermiete und bereits geleistete Zahlungen. Sammeln Sie Belege und notieren Sie alle Absprachen. Ohne Nachweise ist eine Rückforderung oft schwer durchzusetzen.

  • Mietvertrag prüfen (document): Vereinbarte Untermiete schriftlich nachlesen.
  • Zahlungsbelege sammeln (receipt): Überweisungen, Bargeldquittungen oder Bankauszüge sichern.
  • Vergleich prüfen (rent): Prüfen, ob die verlangte Summe ortsüblich und vereinbart ist.
  • Absprachen schriftlich festhalten (file): E-Mails oder Nachrichten als Beweis sichern.
Belege stets geordnet aufbewahren.

Wie Sie die Rückforderung formulieren

Schreiben Sie eine klare, höfliche Forderung an den Hauptmieter oder Vermieter. Nennen Sie den Betrag, die Zahlungszeiträume und fügen Sie Kopien der Belege bei. Setzen Sie eine Frist zur Rückzahlung und kündigen Sie an, dass Sie bei ausbleibender Reaktion die Schlichtungsstelle kontaktieren.

  • Konkrete Forderung (file): Betrag, Zahlungszeiträume und Belege auflisten.
  • Frist setzen (deadline): Üblich sind 10–30 Tage, je nach Situation.
  • Kontaktmöglichkeit angeben (contact): Adresse, E-Mail und Telefonnummer aufführen.
Eine schriftliche Frist macht das weitere Vorgehen klarer.

Fristen und Schlichtung

Rechtsgrundlagen finden sich im Obligationenrecht und das Verfahren zur Streitbeilegung beginnt meist bei der kantonalen Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten.[1] Melden Sie Ihren Fall frühzeitig, denn viele Kantone verlangen eine Beschwerde bei der Schlichtungsbehörde, bevor ein Gericht entscheidet.

  • Innerhalb welcher Frist (deadline): Melden Sie den Fall, sobald die Frist in Ihrem Schreiben abgelaufen ist.
  • Schlichtungsverfahren (court): Oft besteht eine obligatorische Schlichtung vor dem Gang an das Gericht.

An wen Sie sich wenden können

Wenn direkte Verhandlungen scheitern, hilft die kantonale Schlichtungsstelle. Dort erhalten Sie Hinweise zum Ablauf, zu Formularen und möglichen Gebühren. In einigen Kantonen gibt es zudem Mieterschutzorganisationen mit weiteren Informationen.

Reagieren Sie auf Einladungen zur Schlichtung pünktlich, sonst können Ansprüche verwirken.

Häufige Fehler vermeiden

  • Keine Belege vorlegen: Ohne Nachweise ist die Lage unklar.
  • Keine Frist setzen: Ohne Frist fehlt oft die Grundlage für eine Schlichtung.
  • Kommunikation nur mündlich führen: Schriftliche Dokumentation ist entscheidend.

Häufige Fragen

Kann ich Untermiete zurückfordern, wenn keine schriftliche Vereinbarung besteht?
Ja, aber ohne schriftliche Vereinbarung zählt vor allem, was durch Belege und Zeugen nachgewiesen werden kann.
Welche Frist sollte ich setzen?
Üblich sind 10–30 Tage. Bei grösseren Streitsummen und unklarer Lage empfehlen sich 30 Tage.
Gibt es Kosten für die Schlichtung?
Manche Kantone erheben geringe Gebühren; informieren Sie sich bei der zuständigen Schlichtungsstelle.

Anleitung

  1. Schritt 1: Alle Belege sammeln und chronologisch ordnen.
  2. Schritt 2: Schriftliche Forderung an den Hauptmieter senden mit klarer Frist.
  3. Schritt 3: Bei ausbleibender Antwort die kantonale Schlichtungsstelle kontaktieren.
  4. Schritt 4: Falls nötig, nach erfolgloser Schlichtung das Gericht anrufen (unter Beachtung der Verfahrensregeln).

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (Obligationenrecht) - Fedlex
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.