Wer zahlt Nebenkosten? Mieter in der Schweiz

Nebenkosten & Abrechnung (Akonto vs Pauschale) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz können Nebenkosten entweder akonto bezahlt oder als Pauschale vereinbart werden. Das beeinflusst, wie oft der Vermieter abrechnet und wer welches Risiko trägt. Viele Mietende sind unsicher, ob sie Vorauszahlungen leisten müssen, wie eine Endabrechnung aussieht oder ob Pauschalen zulässig sind. Dieser Artikel erklärt verständlich die Unterschiede zwischen Akonto und Pauschale, wie Abrechnungen geprüft werden, welche Belege Sie verlangen dürfen und welche rechtlichen Schritte bei Streit helfen. Ziel ist, dass Sie Ihre Rolle als Mieter besser verstehen, Ihre Rechte kennen und wissen, wie Sie korrekt reagieren, ohne juristische Fachsprache vorauszusetzen.

Akonto vs Pauschale

Akontozahlungen sind Vorauszahlungen auf die tatsächlich anfallenden Nebenkosten; nach Ablauf der Abrechnungsperiode erstellt der Vermieter eine detaillierte Abrechnung. Bei einer Pauschale wird ein fixer Betrag vereinbart, der keine spätere Nachforderung erlaubt, solange nichts anderes im Vertrag steht. Für Mieter bedeutet Akonto meist Nach- oder Rückzahlung; die Pauschale bietet mehr Planbarkeit, aber kann zuungunsten des Mieters sein, wenn die Pauschale zu hoch angesetzt wurde.

Pauschalen entbinden den Vermieter nicht immer von einer transparenten Kostenaufstellung.

Rechtliche Grundlagen

Die Abrechnung von Nebenkosten richtet sich nach dem Schweizer Obligationenrecht und mietrechtlicher Praxis; bei Unsicherheiten ist die kantonale Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle [1]. Mietverträge können Abrechnungsperioden und Pauschalregelungen vorsehen, doch die Grundsätze von Verhältnismässigkeit und Nachvollziehbarkeit bleiben bestehen.

Das Obligationenrecht legt die Basis für Abrechnungspflichten zwischen Mietenden und Vermietenden.

So prüfen Mieter eine Abrechnung

  • Prüfen Sie, welche Beträge Sie bereits bezahlt haben und ob diese in der Abrechnung aufgeführt sind.
  • Fordern Sie Belege: Rechnungen, Abonnements und Verträge müssen auf Verlangen einsehbar sein.
  • Achten Sie auf Abrechnungszeitraum und Fristen für Einsprachen oder Rückzahlungen.
  • Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und halten Sie Nachfragen sowie Antworten schriftlich fest.
Bewahren Sie Kopien aller Zahlungen, Rechnungen und Schriftwechsel ordentlich auf.

Was tun bei Streit?

Wenn die Abrechnung unklar ist oder Sie eine Nachforderung für ungerechtfertigt halten, verlangen Sie schriftlich Einsicht in die Belege und setzen Sie eine Frist zur Korrektur. Lässt sich der Konflikt nicht bilateral lösen, leiten Sie ein Schlichtungsverfahren bei der zuständigen kantonalen Schlichtungsbehörde ein; viele Kantone verlangen ein solches Verfahren, bevor ein Gerichtsverfahren möglich ist [2]. Dokumentation erhöht Ihre Chancen, erfolgreich Einspruch zu erheben.

Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, um Ansprüche nicht zu verlieren.

FAQ

Wer trägt die Kosten bei Akonto?
Akontozahlungen leistet in der Regel der Mieter; die endgültige Verteilung ergibt sich erst aus der Abrechnung durch den Vermieter.
Ist eine Pauschale zulässig?
Ja, Pauschalen sind möglich, müssen aber im Mietvertrag klar geregelt sein und dürfen nicht sittenwidrig überhöht sein.
Was tun, wenn der Vermieter Belege verweigert?
Fordern Sie schriftlich Einsicht und weisen Sie auf die Möglichkeit der Schlichtung hin; dokumentieren Sie alle Schritte.

Anleitung

  1. Fordern Sie alle relevanten Belege vom Vermieter schriftlich an.
  2. Vergleichen Sie geleistete Akontozahlungen mit der Abrechnung und markieren Sie Unstimmigkeiten.
  3. Setzen Sie eine klare Frist zur Behebung oder Erklärung und kommunizieren Sie schriftlich.
  4. Leiten Sie bei fehlender Einigung ein Schlichtungsverfahren bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Fedlex - Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
  2. [2] Kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.