Wer zahlt Nebenkosten? Mieter in der Schweiz
Akonto vs Pauschale
Akontozahlungen sind Vorauszahlungen auf die tatsächlich anfallenden Nebenkosten; nach Ablauf der Abrechnungsperiode erstellt der Vermieter eine detaillierte Abrechnung. Bei einer Pauschale wird ein fixer Betrag vereinbart, der keine spätere Nachforderung erlaubt, solange nichts anderes im Vertrag steht. Für Mieter bedeutet Akonto meist Nach- oder Rückzahlung; die Pauschale bietet mehr Planbarkeit, aber kann zuungunsten des Mieters sein, wenn die Pauschale zu hoch angesetzt wurde.
Rechtliche Grundlagen
Die Abrechnung von Nebenkosten richtet sich nach dem Schweizer Obligationenrecht und mietrechtlicher Praxis; bei Unsicherheiten ist die kantonale Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle [1]. Mietverträge können Abrechnungsperioden und Pauschalregelungen vorsehen, doch die Grundsätze von Verhältnismässigkeit und Nachvollziehbarkeit bleiben bestehen.
So prüfen Mieter eine Abrechnung
- Prüfen Sie, welche Beträge Sie bereits bezahlt haben und ob diese in der Abrechnung aufgeführt sind.
- Fordern Sie Belege: Rechnungen, Abonnements und Verträge müssen auf Verlangen einsehbar sein.
- Achten Sie auf Abrechnungszeitraum und Fristen für Einsprachen oder Rückzahlungen.
- Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und halten Sie Nachfragen sowie Antworten schriftlich fest.
Was tun bei Streit?
Wenn die Abrechnung unklar ist oder Sie eine Nachforderung für ungerechtfertigt halten, verlangen Sie schriftlich Einsicht in die Belege und setzen Sie eine Frist zur Korrektur. Lässt sich der Konflikt nicht bilateral lösen, leiten Sie ein Schlichtungsverfahren bei der zuständigen kantonalen Schlichtungsbehörde ein; viele Kantone verlangen ein solches Verfahren, bevor ein Gerichtsverfahren möglich ist [2]. Dokumentation erhöht Ihre Chancen, erfolgreich Einspruch zu erheben.
FAQ
- Wer trägt die Kosten bei Akonto?
- Akontozahlungen leistet in der Regel der Mieter; die endgültige Verteilung ergibt sich erst aus der Abrechnung durch den Vermieter.
- Ist eine Pauschale zulässig?
- Ja, Pauschalen sind möglich, müssen aber im Mietvertrag klar geregelt sein und dürfen nicht sittenwidrig überhöht sein.
- Was tun, wenn der Vermieter Belege verweigert?
- Fordern Sie schriftlich Einsicht und weisen Sie auf die Möglichkeit der Schlichtung hin; dokumentieren Sie alle Schritte.
Anleitung
- Fordern Sie alle relevanten Belege vom Vermieter schriftlich an.
- Vergleichen Sie geleistete Akontozahlungen mit der Abrechnung und markieren Sie Unstimmigkeiten.
- Setzen Sie eine klare Frist zur Behebung oder Erklärung und kommunizieren Sie schriftlich.
- Leiten Sie bei fehlender Einigung ein Schlichtungsverfahren bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bundesrecht (Fedlex) - Obligationenrecht und Vorschriften
- Kantonale Schlichtungsbehörde (Beispiel Kanton Zürich)