Kaution und Endreinigung: Rechte für Mieter Schweiz
Als Mieter in der Schweiz sorgen Kaution und Endreinigung bei Auszug oft für Unsicherheit. Sie müssen wissen, welche Kosten der Vermieter rechtlich abziehen darf, wie Sie Schäden belegen und welche Fristen gelten, um Ihre Kaution zurückzuerhalten. Dieser Ratgeber erklärt klar und praxisnah, wie Übergabeprotokolle, Fotos und Kommunikation mit dem Vermieter helfen, Konflikte zu vermeiden. Er beschreibt auch, wie und wann Sie eine Schlichtungsbehörde einschalten oder rechtliche Schritte prüfen können, falls Einigerungen scheitern. Die Sprache ist einfach gehalten, damit Sie als Mieter Ihre Rechte verstehen und die richtigen Schritte in der Schweiz einleiten können. Ich nenne praktische Checklisten, Fristen und Musterformulierungen, die Sie sofort anwenden können.
Kurzüberblick zu Kaution und Endreinigung
Die Mietkaution dient dem Vermieter zur Absicherung gegen unbezahlte Mieten oder nachgewiesene Schäden. Abzüge für normale Abnutzung sind unzulässig. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Obligationenrecht; bei Fragen hilft die Schlichtungsbehörde.[1]
Vor dem Auszug: Protokoll, Fotos, Kommunikation
Gute Vorbereitung reduziert das Risiko von Streit: Protokoll, Fotos und schriftliche Absprachen sind entscheidend. Legen Sie fest, wer welche Reinigung übernimmt und halten Sie Fristen ein.
- Übergabeprotokoll erstellen und vom Vermieter unterschreiben lassen.
- Fotos von Mängeln, Zählerständen und der gesamten Wohnung machen.
- Endreinigung organisieren oder nachweisen, wann sie durchgeführt wurde.
- Kautionsabrechnung prüfen und Belege verlangen.
- Fristen beachten: Schriftliche Einsprachen rechtzeitig stellen.
Wenn der Vermieter Abzüge macht
Fordert der Vermieter Abzüge, verlangen Sie eine detaillierte und belegte Aufstellung der Kosten. Fordern Sie Belege an, vergleichen Sie mit dem Übergabeprotokoll und reagieren Sie schriftlich, wenn Sie Abzüge nicht akzeptieren. Nutzen Sie Fristen, um nachzufragen und eine einvernehmliche Lösung zu suchen.[1]
Schlichtung und rechtliche Schritte
Gelingt keine Einigung, können Mieter die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten einschalten; in vielen Kantonen ist die Schlichtung Pflicht vor einer Gerichtsklage.[2] Nur wenn die Schlichtung scheitert, ist der Gang an Gericht der nächste Schritt.
FAQ
- Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
- Der Vermieter muss die Kaution zurückzahlen, sobald die Abrechnung erfolgt ist und berechtigte Forderungen verrechnet wurden. In der Praxis gelten oft Fristen von einigen Wochen bis Monaten.
- Kann der Vermieter Endreinigung von der Kaution abziehen?
- Ja, wenn im Mietvertrag die Endreinigung vereinbart ist oder wenn die Wohnung über das vertraglich Vereinbarte hinaus verschmutzt oder beschädigt ist. Belege sind erforderlich.
- Was tun, wenn die Kaution einbehalten wird?
- Fordern Sie eine detaillierte Abrechnung und Belege. Reichen Sie gegebenenfalls eine Beschwerde bei der Schlichtungsbehörde ein und dokumentieren Sie alle Schritte.
Anleitung
- Erstellen Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll beim Auszug.
- Machen Sie aussagekräftige Fotos von allen Räumen und Mängeln.
- Organisieren Sie die Endreinigung oder dokumentieren Sie deren Durchführung.
- Prüfen Sie die Kautionsabrechnung und verlangen Sie Belege für alle Abzüge.
- Kommunizieren Sie schriftlich mit dem Vermieter und setzen Sie Fristen zur Klärung.
- Wenn nötig, leiten Sie eine Schlichtung bei der kantonalen Behörde ein.
