Zulässige Kautionsabzüge für Mieter in der Schweiz
Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig zu wissen, welche Abzüge vom Mietkautionskonto zulässig sind und welche Forderungen der Vermieter nicht durchsetzen kann. Viele Mieter übersehen Fristen, dokumentieren Schäden unvollständig oder akzeptieren ungerechtfertigte Abzüge aus Unsicherheit. Dieser Artikel erklärt auf verständliche Weise, welche Kosten typischerweise abgezogen werden dürfen, welche Belege nötig sind, wie Sie Reklamationen formgerecht anbringen und welche Schritte vor einer Schlichtungsbehörde möglich sind. Lesen Sie die praktischen Tipps, um Fehler zu vermeiden und Ihre Kaution bei Auszug bestmöglich zurückzufordern.
Was ist zulässig bei Kautionsabzügen?
Grundsätzlich dürfen Vermieter nur Kosten abziehen, die durch den Mietvertrag oder geltendes Recht gedeckt sind und die der tatsächlichen Wiederherstellung oder offenen Forderungen entsprechen. Relevant sind die Bestimmungen des Obligationenrechts für Mietverträge und Kautionen[1].
- Unbezahlte Miete oder ausstehende Nebenkosten.
- Reparaturen bei Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen.
- Kosten für vereinbarte Endreinigung, sofern vertraglich festgelegt.
- Ersetzung verlorener Schlüssel oder notwendiger Schlosswechsel.
- Professionelle Beseitigung von Schadenursachen (z. B. erheblicher Schimmel), wenn dies nachgewiesen ist.
Häufige Fehler bei Abzügen
Viele Streitfälle entstehen durch einfache Fehler: fehlende Belege, unklare Protokolle beim Wohnungsübergang oder das Ignorieren gesetzlicher Fristen. Diese Probleme lassen sich oft vermeiden.
- Fehlende oder unvollständige Belege für Reparaturen oder Reinigungen.
- Nichteinhaltung von Fristen für Abrechnungen und Rückforderungen.
- Pauschalabzüge ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten.
- Unklare oder widersprüchliche Übergabeprotokolle.
Beweismittel und Dokumentation
Sammeln Sie bei Einzug und Auszug klare Nachweise: Fotos mit Datum, Kostenvoranschläge, Quittungen und das Übergabeprotokoll. Ohne Belege wird es schwer, ungerechtfertigte Abzüge anzufechten.
- Fotos von Zustand und Schäden mit Datum und Uhrzeit.
- Schriftliche Kostenvoranschläge und Rechnungen.
- Übergabeprotokoll, von beiden Parteien unterschrieben.
Vorgehen bei Streit: Schlichtung und Gericht
Bevor Sie Klage einreichen, ist in der Regel eine Schlichtung vor der zuständigen Schlichtungsbehörde empfehlenswert oder vorgeschrieben. Die Schlichtungsstelle prüft Beweise und kann eine gütliche Einigung anstreben[2].
- Kontakt zur kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten suchen.
- Vorab schriftlich reklamieren und Fristen setzen.
- Alle Belege zur Schlichtung mitnehmen.
FAQ
- Welche Abzüge sind wirklich zulässig?
- Zulässig sind offene Mietforderungen, Reparaturen für Schäden über normale Abnutzung und nachgewiesene Reinigungskosten, sofern vertraglich vereinbart.
- Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Kaution abzurechnen?
- Die Fristen können kantonal unterschiedlich sein; im Regelfall sollte der Vermieter zeitnah und innerhalb weniger Monate nach Auszug abrechnen und Belege vorlegen.
- Was kann ich tun, wenn ich ungerechtfertigte Abzüge sehe?
- Dokumentieren Sie alles, reklamieren Sie schriftlich beim Vermieter, und ziehen Sie – falls nötig – die kantonale Schlichtungsbehörde hinzu.
Anleitung
- Dokumentieren Sie Zustand und Schäden mit Foto und Datum.
- Fordern Sie vom Vermieter eine detaillierte Abrechnung mit Belegen an.
- Setzen Sie eine angemessene Frist zur Klärung und Reaktion.
- Reichen Sie bei ausbleibender Einigung eine Schlichtung bei der zuständigen Stelle ein.
Hilfe und Unterstützung
- Obligationenrecht (OR) – Gesetzestext (fedlex)
- Zivilprozessordnung (ZPO) – Schlichtungspflicht (fedlex)