Kaution & Schäden: Mietrecht für Mieter in der Schweiz
Was zählt als Schaden?
Schäden unterscheiden sich von normaler Abnützung. Typische Schäden sind Löcher in Wänden, starke Verschmutzung, mutwillige Beschädigungen an Böden oder sanitären Einrichtungen. Normale Abnützung durch Gebrauch (z. B. leichte Abnutzung von Teppichen) darf in der Regel nicht vom Vermieter in voller Höhe abgezogen werden.
- Fehler bei der Dokumentation von Mängeln, z. B. keine Fotos oder fehlende Datierung.
- Unklare Abrechnung der Kaution ohne Belege für Material- oder Reparaturkosten.
- Nicht fristgerechte Mitteilung an den Vermieter über festgestellte Schäden.
- Fehlende Übergabeprotokolle bei Ein- oder Auszug.
- Eigenmächtige Reparaturen ohne Absprache, die zu höheren Kosten führen.
Wie Vermieter Abzüge berechnen
Vermieter dürfen nur tatsächliche Kosten für Reparatur oder Ersatz geltend machen; der reine Wertverlust durch normale Abnutzung ist nicht abziehbar. Kosten müssen belegt werden, etwa durch Rechnungen. Wenn eine Reparatur die gesamte Lebensdauer des Gegenstands ersetzt, kann anteiliger Abzug gerechtfertigt sein. Prüfen Sie jede Forderung und verlangen Sie Belege.
Fristen und formelle Schritte
Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Fristen: Vermieter müssen Mängel, Abzüge oder Forderungen innerhalb einer angemessenen Frist geltend machen. Bei disputen ist oft eine Schlichtungsstelle zuständig, bevor ein Gericht eingeschaltet werden kann[2]. Bewahren Sie alle Belege und die Korrespondenz auf.
- Fristen für Einsprachen oder Forderungen genau beachten.
- Alle Belege, Fotos und Chats systematisch sammeln und speichern.
- Schriftliche Kommunikation bevorzugen und Empfang bestätigen lassen.
Beweissicherung
Fotos mit Datum, Zeugen und schriftliche Protokolle erhöhen Ihre Erfolgschancen. Bei strittigen Schadensfällen können Kostenvoranschläge unabhängiger Handwerker helfen.
FAQ
- Was muss ich vor Auszug dokumentieren?
- Fertigen Sie ausführliche Fotos aller Räume an, notieren Sie Mängel und halten Sie ein Übergabeprotokoll mit Datum und Unterschriften fest.
- Kann der Vermieter die ganze Kaution behalten?
- Nur wenn nachgewiesene Kosten für Schäden die Kaution rechtfertigen; sonst muss der Rest zurückerstattet werden.
- Was tun, wenn ich mit einer Abrechnung nicht einverstanden bin?
- Fordern Sie Belege an, erwägen Sie eine Schlichtungsanzeige und bewahren Sie alle Unterlagen für das Verfahren auf.
Anleitung
- Schaden sofort dokumentieren: Fotos mit Datum aufnehmen und Beschreibungen notieren.
- Vermieter schriftlich informieren und Frist zur Stellungnahme setzen.
- Forderungen und Abzüge schriftlich anfordern und Rechnungen einsehen.
- Bei Bedarf unabhängige Kostenvoranschläge einholen.
- Wenn keine Einigung: Schlichtung beantragen und Beweise einreichen[2].
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR) — Kautions- und Mietrecht
- [2] Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten Kanton Zürich
