Mietkaution: Abzüge und wer zahlt in der Schweiz

Kaution & Mietkautionskonto 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz fragen Sie sich vielleicht, wer für zulässige Abzüge von der Mietkaution aufkommt, welche Schäden abgedeckt werden und wie Sie Ihre Ansprüche sichern. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Abzüge Vermieter rechtlich anrechnen dürfen, in welchen Fällen der Mieter haftet und welche Schritte Sie unternehmen können, um eine unberechtigte Forderung anzufechten. Ich beschreibe typische Beispiele wie Reparaturen, Reinigung oder offene Nebenkosten, erkläre notwendige Fristen und Dokumentationen und nenne offizielle Anlaufstellen für Schlichtung und Belege. Das Ziel ist, Ihnen als Mieter klare, praktische Hinweise zu geben, damit Sie Ihre Rechte in der Schweiz souverän wahrnehmen können. Lesen Sie weiter für konkrete Handlungsschritte.

Welche Abzüge sind zulässig?

Zulässige Abzüge von der Mietkaution decken typischerweise Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, offene Heiz- und Nebenkosten oder Kosten für nicht vereinbarte Renovationen. Kleinere Gebrauchsspuren gehören meist zur normalen Abnutzung und dürfen nicht ohne Weiteres vom Vermieter von der Kaution abgezogen werden. Entscheidend sind Beweis, Verursacher und Umfang der Kosten.

In vielen Fällen entscheidet der Zustand bei Übergabe darüber, ob ein Abzug gerechtfertigt ist.

Wer zahlt für zulässige Abzüge?

Grundsätzlich gilt: Derjenige, der den Schaden verursacht hat, trägt die Kosten. Wenn der Mieter Schäden verursacht hat, kann der Vermieter zulässige Kosten von der Kaution abziehen; ist ein Dritter verantwortlich, bleibt der Mieter nicht automatisch haftbar. Bei Streit über zulässige Abzüge ist oft die kantonale Schlichtungsstelle zuständig; die rechtliche Grundlage findet sich im Obligationenrecht (OR). [1] Vor einer Klage ist in der Regel eine Schlichtung vorgesehen. [2]

Dokumentation mit Fotos und Belegen stärkt Ihre Position bei einer Schlichtung.

Wie dokumentieren und anfechten Sie Abzüge?

  • Erstellen Sie bei Ein- und Auszug ein detailliertes Übergabeprotokoll und machen Sie Fotos (evidence).
  • Bewahren Sie Rechnungen, Kostenvoranschläge und Quittungen auf, damit Abzüge nachvollziehbar sind (deposit).
  • Achten Sie auf Fristen: Reagieren Sie innerhalb der vom Vermieter gesetzten Frist oder innerhalb üblicher Fristangaben (within days).
  • Bei Reparaturen: Verlangen Sie Belege für durchgeführte Arbeiten und vergleichen Sie Kostenvoranschläge (repair).
Bewahren Sie alle Nachrichten und Belege systematisch auf.

Was tun bei unrechtmäßigen Abzügen?

Wenn Sie einen Abzug für unberechtigt halten, fordern Sie den Vermieter schriftlich auf, die Position zu erklären und Belege vorzulegen. Reichen Sie eine formelle Stellungnahme mit Ihrer eigenen Dokumentation ein. Führt das nicht zur Einigung, ist der nächste Schritt die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten des Kantons; nur danach folgt gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren. [1]

Bei Fristversäumnissen können Sie Rechte verlieren, reagieren Sie also zügig.

FAQ

Kann der Vermieter die gesamte Kaution behalten?
Nur wenn nachgewiesene, berechtigte Kosten in dieser Höhe bestehen; der Vermieter muss Abzüge belegen und begründen.
Muss ich für normale Abnutzung zahlen?
Nein, normale Abnutzung gehört in der Regel nicht zu den abzugsfähigen Kosten.
Was kostet eine Schlichtung ungefähr?
Die Gebühren sind kantonal verschieden; oft sind kleinere Fälle kostengünstig oder gebührenpflichtig nach Aufwand.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie Zustand und Schäden sofort mit Fotos und einem unterschriebenen Protokoll (evidence).
  2. Fordern Sie schriftlich Belege und eine detaillierte Abrechnung vom Vermieter an (file).
  3. Suchen Sie die kantonale Schlichtungsstelle auf, wenn keine Einigung möglich ist (contact).
  4. Kommt es zur gerichtlichen Klärung, beachten Sie die schrittweise Zuständigkeit und Fristen gemäß OR und ZPO (court).

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (Mietrecht) - fedlex.admin.ch
  2. [2] Schlichtungsbehörde Mietangelegenheiten (Kanton Zürich)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.