Mietkaution für Mieter: Unterlagen zurück in Schweiz

Kaution & Mietkautionskonto 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz möchten Sie Ihre Mietkaution samt zugehörigen Unterlagen nach Vertragsende schnell und korrekt zurückerhalten. Dieser Beitrag erklärt verständlich, welche Dokumente Vermieter üblicherweise benötigen, wie Sie Fristen beachten, wie Sie Forderungen schriftlich sichern und welche Schritte möglich sind, wenn der Vermieter nicht reagiert. Wir führen Sie durch die wichtigsten Beweismittel wie Übergabeprotokolle und Fotos, erläutern wann eine Abrechnung gerechtfertigt ist, und zeigen, wie die kantonale Schlichtungsstelle helfen kann. Am Ende finden Sie praktische Handlungsschritte und Links zu offiziellen Schlichtungsstellen.

Was Sie bereithalten sollten

Bevor Sie die Rückzahlung erwarten, sammeln Sie möglichst systematisch diese Nachweise.

  • Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug
  • Mietvertrag und Zusatzvereinbarungen
  • Zahlungsbelege für Mietkaution und Mieten
  • Fotos und Datumstempel zu Schäden oder Zustand
  • Schriftverkehr mit dem Vermieter
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Streitigkeiten.

Fristen, Abrechnung und Einbehalte

Prüfen Sie Fristen im Mietvertrag und nach kantonalem Recht[1], und verlangen Sie eine nachvollziehbare Abrechnung, wenn der Vermieter Einbehalte geltend macht.

  • Prüfen Sie, innerhalb welcher Frist der Vermieter abgerechnet haben muss
  • Überprüfen Sie Abzüge: nur nachweisbare Schäden und offene Nebenkosten
Antworten Sie auf Forderungsmitteilungen innerhalb der gesetzten Fristen.

Wenn Vermieter nicht reagiert

Gehen Sie strukturiert vor: formelle Aufforderung, Belege sichten und bei Bedarf die kantonale Schlichtungsstelle kontaktieren[2].

  • Schicken Sie eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung
  • Sichern Sie alle Belege und Antworten
  • Wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsstelle[2]
Senden Sie anschreiben per Einschreiben mit Empfangsbestätigung.

Häufige Fragen

Wann muss die Mietkaution zurückgezahlt werden?
In der Regel nach Beendigung des Mietverhältnisses und Prüfung auf Schäden; genaue Fristen können im Mietvertrag oder kantonal variieren.
Kann der Vermieter Kosten ohne Belege einbehalten?
Nein. Der Vermieter muss Kosten belegen; unklare Abzüge können angefochten werden.
Was tun, wenn der Vermieter nicht zahlt?
Schreiben Sie eine formelle Forderung, sichern Sie Beweise und reichen Sie bei Bedarf eine Schlichtungsanfrage ein.

Anleitung

  1. Prüfen Sie Mietvertrag und Fristen.
  2. Sammeln Sie alle Belege, Fotos und das Übergabeprotokoll.
  3. Fordern Sie schriftlich die Abrechnung und Rückzahlung an.
  4. Reichen Sie bei Nichtreaktion eine Schlichtungsanfrage ein.
  5. Als letzte Instanz kann ein Gericht angerufen werden.
In den meisten Kantonen ist die Schlichtung vor dem Gerichtsschritt üblich.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (OR) - fedlex.admin.ch
  2. [2] Schlichtungsbehörde Mietrecht Kanton Zürich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.