Mietkaution zurück: Leitfaden für Mieter in Schweiz
Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig zu wissen, wie Sie die Mietkaution fristgerecht zurückerhalten. Dieser Artikel erklärt in klaren Schritten, welche Fristen gelten, wie Sie Schäden sachgerecht dokumentieren, welche Abzüge der Vermieter geltend machen darf und wie Sie die Abrechnung prüfen. Ich beschreibe, welche Belege und Fotos sinnvoll sind, wann Sie eine Frist setzen sollten und wie die kantonale Schlichtungsbehörde bei Streit hilft. Außerdem erfahren Sie, wann eine Klage sinnvoll ist und welche offiziellen Rechtsgrundlagen die Rückzahlung regeln. Ziel ist, Ihnen praktische Arbeitsschritte zu geben, damit Sie Ihre Rechte als Mieter zuverlässig durchsetzen können, ohne unnötige Kosten oder Verzögerungen.
Fristen und Vorbereitung
Prüfen Sie zuerst den Mietvertrag auf Regeln zur Kaution und Fristen. Legen Sie Belege, Fotos und das Übergabeprotokoll bereit. Die Rückzahlung ist im Obligationenrecht geregelt[1] und kommt häufig zusammen mit einer finalen Abrechnung.
- Frist setzen: Fordern Sie die Rückzahlung schriftlich und setzen Sie eine klare Frist.
- Belege sammeln: Fotos, Quittungen und das Übergabeprotokoll sichern.
- Abrechnung prüfen: Prüfen Sie Positionen auf Plausibilität und fordern Sie Belege an.
Schritt-für-Schritt: Kaution zurückfordern
Gehen Sie systematisch vor, damit Sie Ihre Forderung durchsetzen können.
- Schriftliche Forderung: Senden Sie dem Vermieter eine formelle Mahnung mit Fristangabe und Bankverbindung.
- Warten und prüfen: Geben Sie dem Vermieter die gesetzte Frist, prüfen Sie dann die Antwort.
- Belege anfordern: Bestehen Sie auf Nachweisen für jeden Abzug (Rechnungen, Kostenvoranschläge).
- Schlichtung: Reichen Sie bei fehlender Einigung eine Beschwerde bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.
- Gerichtliche Schritte: Wenn nötig, kann eine Klage folgen; beachten Sie die vorherige Schlichtungspflicht.
Häufige Fragen
- Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Mietkaution zurückzuzahlen?
- Es gibt keine einheitliche gesetzliche Einzelfrist für alle Fälle; in der Praxis werden oft 30 bis 60 Tage genannt. Prüfen Sie den Mietvertrag und setzen Sie eine klare Frist.
- Welche Abzüge sind zulässig?
- Zulässig sind nur nachweisbare Kosten für Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen. Der Vermieter muss Belege vorlegen.
- Was mache ich bei Verzögerung oder ungerechtfertigtem Einbehalt?
- Senden Sie eine schriftliche Mahnung, ziehen Sie die Schlichtungsbehörde hinzu und verwenden Sie die Akten als Beweismittel für ein Verfahren.
Anleitung
- Dokumentieren Sie Zustand und Schäden mit Datum und Fotos.
- Senden Sie eine schriftliche Rückzahlungsforderung mit Frist und Bankdaten.
- Fordern Sie bei Einbehalt Rechnungen und Belege an.
- Reichen Sie bei Uneinigkeit eine Schlichtungsanzeige bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.
- Als letzter Schritt können Sie nach Abschluss der Schlichtung Klage erheben.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Schweizerisches Obligationenrecht (OR) — fedlex.admin.ch
- Kantonale Schlichtungsbehörde (Beispiel Kanton Zürich)