Mietkaution zurückfordern in der Schweiz
Welche Fristen gelten für die Rückzahlung?
Das Obligationenrecht regelt die Grundlagen zur Mietkaution und zur Rückzahlung; es gibt aber keine starren landesweiten Tagefristen für jede Situation.[1] In der Praxis klären viele Vermieter offene Forderungen innerhalb von 30–90 Tagen nach Auszug, vor allem wenn Rechnungen oder Schäden geprüft werden müssen. Ist der Vermieter unsicher, kann er die Kaution zurückbehalten, bis Ansprüche geklärt sind. Notieren Sie das Datum Ihres Auszugs, die Rückgabe der Schlüssel und alle Übergabeprotokolle.
Was sollten Mieter dokumentieren?
Gute Dokumentation stärkt Ihre Position, wenn es zu einer Auseinandersetzung kommt. Sammeln Sie alles Relevante und bewahren Sie Kopien auf.
- Übergabeprotokoll und Fotos (photo) vom Zustand der Wohnung am Auszugstag.
- Zahlungsbelege und Kontoauszüge über geleistete Miete und Kaution (deposit, payment).
- Schriftverkehr mit dem Vermieter: E‑Mails, Briefe, Formulare (file, form).
- Quittung für Schlüsselrückgabe und Belege für eventuell beauftragte Reparaturen (move-out).
Was tun bei Abzügen oder Nichtreaktion?
Wenn der Vermieter Abzüge vornimmt oder gar nicht antwortet, senden Sie zuerst eine formelle, schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung mit Fristsetzung (z. B. 14–30 Tage). Dokumentieren Sie Ihre Forderung und legen Sie Belege bei. Bleibt die Reaktion aus oder lehnt der Vermieter Ihre Forderung ab, können Sie die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten einschalten.
Praktische Schritte bei Streit
- Senden Sie eine schriftliche Zahlungsforderung mit klarer Frist und Belegen.
- Setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 14–30 Tage) und kündigen Sie weitere Schritte an.
- Reichen Sie bei der Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten eine Beschwerde ein, wenn keine Einigung möglich ist.
- Suchen Sie bei Unsicherheit rechtliche Beratung oder eine Mieterorganisation.
Häufige Fehler vermeiden
Vermeiden Sie unnötige Verzögerungen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Forderung vollständig ist und alle Belege beigefügt sind. Falls Sie Reparaturen selbst bezahlt haben, tragen Sie die Rechnungen zusammen und zeigen Sie, dass die Arbeiten notwendig und angemessen waren.
FAQ
- Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
- Es gibt keine feste, einheitliche Frist; der Vermieter darf die Kaution zur Sicherung berechtigter Forderungen einbehalten, muss aber in angemessener Zeit abrechnen und begründen.[1]
- Muss der Vermieter Zinsen auf die Kaution zahlen?
- Ja, die Kaution muss verzinst werden. Die Zinseinnahmen gehören dem Mieter, abzüglich allfälliger vertraglicher Regeln zur Anlage der Kaution.
- Was mache ich, wenn der Vermieter nicht auf meine Forderung reagiert?
- Schicken Sie eine eingeschriebene Mahnung mit Frist und wenden Sie sich danach an die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten, falls keine Einigung erzielt wird.[2]
Anleitung
- Formulieren Sie eine schriftliche Forderung mit Belegen und senden Sie diese an den Vermieter.
- Setzen Sie eine klare Frist (z. B. 14–30 Tage) für die Rückzahlung.
- Wenn keine Reaktion erfolgt, verlangen Sie eine Schlichtung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde.
- Falls nötig, bereiten Sie Unterlagen für ein Verfahren vor oder suchen Sie rechtliche Hilfe.