Mietkaution zurückfordern: Rechte von Mietern Schweiz

Kaution & Mietkautionskonto 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz erwarten Sie, dass die Mietkaution nach Ende des Mietverhältnisses fristgerecht zurückgezahlt wird. Dieser Text erklärt einfach und praxisnah, welche Fristen gelten, welche Abzüge der Vermieter machen darf und welche Dokumente Sie bereithalten sollten. Ich beschreibe die Schritte von der schriftlichen Rückforderung über die Beweissicherung bis zur Schlichtungsbehörde, wenn eine Einigung nicht möglich ist. Ziel ist, dass Sie als Mieter Ihre Rechte verstehen, mögliche Kosten vermeiden und wissen, wie Sie Schäden korrekt nachweisen. Die Sprache bleibt unkompliziert, damit auch Nicht-Juristen die wichtigsten Handlungen und Fristen sicher durchführen können. Falls Sie unsicher sind, finden Sie auch Hinweise zur Schlichtung und zu offiziellen Formularen.

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Grundsätzlich hat der Vermieter die Kaution zurückzuzahlen, wenn das Mietverhältnis beendet ist und offene Forderungen geklärt sind. Nach dem Schweizer Obligationenrecht gibt es keine einheitliche bundesweite Frist, häufig nennt man jedoch eine angemessene Frist zur Abrechnung; gesetzliche Grundlagen finden sich im Obligationenrecht und in kantonalen Regelungen.[1]

  • Innerhalb einer angemessenen Frist nach Rückgabe der Wohnung sollte die Abrechnung erfolgen.
  • Vermieter dürfen berechtigte Forderungen (z. B. Mietzinsnachzahlungen) von der Kaution abziehen.
  • Für Abzüge muss der Vermieter die Gründe und Berechnung schriftlich darlegen.
Detaillierte Dokumentation erhöht die Chancen, dass Streitigkeiten rasch gelöst werden.

Welche Abzüge sind zulässig?

Nur tatsächlich entstandene, nachgewiesene Forderungen dürfen von der Kaution abgezogen werden. Typische Gründe sind ausstehende Mietzahlungen, Kosten für von Mietern verschuldete Reparaturen oder Reinigungen, wenn diese aus dem üblichen Gebrauch herausgehen.

  • Schäden, die über normalen Verschleiss hinausgehen, können verrechnet werden.
  • Rechnungen und Offerten sind als Belege für zulässige Abzüge wichtig.
  • Pauschale Abzüge ohne Belege sind in der Regel nicht zulässig.

Wie dokumentiere ich den Zustand der Wohnung?

Gute Dokumentation hilft, Streit zu vermeiden. Vor Auszug empfiehlt sich ein Abnahmeprotokoll mit Fotos und Datumsangaben. Bewahren Sie alle Quittungen für gereinigte oder reparierte Leistungen auf und notieren Sie Zeugen, falls vorhanden.

  • Machen Sie detaillierte Fotos von allen Zimmern und relevanten Schäden.
  • Halten Sie das Übergabe- oder Abnahmeprotokoll unterschrieben vom Vermieter fest.
  • Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsbelege mindestens bis zur endgültigen Abrechnung der Kaution auf.
Bewahren Sie Kopien aller Kommunikation mit dem Vermieter auf.

Anleitung

  1. Prüfen Sie den Mietvertrag und notieren Sie die vereinbarte Kautionshöhe und mögliche Fristen.
  2. Erstellen Sie ein Abnahmeprotokoll mit Fotos am Tag der Wohnungsübergabe.
  3. Fordern Sie die Rückzahlung schriftlich und vollständig adressiert ein, mit Bankdaten und Frist.
  4. Warten Sie die angemessene Abrechnungsfrist ab; dokumentieren Sie Versäumnisse des Vermieters.
  5. Kontaktieren Sie den Vermieter zur Klärung bei offenen Punkten und bieten Sie Belege an.
  6. Bei Uneinigkeit beantragen Sie Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde.[2]
  7. Wenn die Schlichtung keine Lösung bringt, ist der Klageweg vor Gericht möglich.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Rückzahlung normalerweise?
Das variiert; viele Vermieter rechnen innerhalb von wenigen Wochen ab, doch eine schriftliche Frist kann nützlich sein.
Kann der Vermieter die Kaution ohne Belege einbehalten?
Nein, für Abzüge sind Nachweise erforderlich; sonst muss die Kaution vollständig zurückgezahlt werden.
Was, wenn der Vermieter die Kaution nicht zahlt?
Sie können die kantonale Schlichtungsbehörde einschalten und notfalls gerichtliche Schritte erwägen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Schweizer Obligationenrecht (Auszug)
  2. [2] Schlichtungsbehörde Kanton Zürich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.