Schlüsselverlust & Kaution für Mieter in der Schweiz

Kaution & Mietkautionskonto 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter oder Mieterin in der Schweiz kann ein Schlüsselverlust schnell zu praktischen und finanziellen Fragen führen, besonders wenn die Kaution betroffen ist. Dieser Artikel erklärt klar und verständlich, welche Pflichten und Rechte Sie haben, wann der Vermieter von der Kaution Abzüge verlangen darf und wie Sie gegen unberechtigte Abzüge Einsprache erheben oder Beschwerde einreichen. Ich beschreibe Fristen, notwendige Belege und die Rolle der Schlichtungsbehörde, damit Sie wissen, welche Schritte sinnvoll sind und wie Sie sich schützen. Lesen Sie weiter für konkrete Mustervorlagen, Hinweise zur Schadensdokumentation und wie Sie fristgerecht reagieren, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Was tun bei Schlüsselverlust und Kautionsfragen?

Bei Schlüsselverlust sollten Sie als Mieterin oder Mieter unverzüglich handeln: melden Sie den Verlust dem Vermieter, dokumentieren Sie den Vorfall und klären Sie, ob Schlösser ersetzt werden müssen. Rechtlich stützen sich Regelungen zur Kaution und möglichen Abzügen auf das Obligationenrecht (OR).[1] Bewahren Sie alle Belege und Kostenvoranschläge auf, damit Sie später gegen unberechtigte Abzüge Einsprache erheben können.

Informieren Sie den Vermieter sofort schriftlich und fordern Sie eine Bestätigung an.

Schlüsselverlust: Anzeige, Ersatz und Kosten

  • Schlüsselverlust sofort melden und Zeitpunkt dokumentieren.
  • Prüfen, ob nur einzelne Schlüssel oder das ganze Schloss ersetzt werden muss.
  • Belege für Austauschkosten und Handwerkerrechnungen sammeln.
  • Klärung, ob Versicherung oder Vermieter Kosten übernimmt.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei Streitigkeiten.

Kaution: Rückgabe, Abzüge und Einsprache

  • Frist für Kautionsrückgabe prüfen und allfällige Abzüge nachvollziehen.
  • Nur nachgewiesene Schäden dürfen von der Kaution abgezogen werden.
  • Gegen unberechtigte Abzüge Einsprache erheben und Belege vorlegen.
  • Bei Unsicherheit Schlichtungsbehörde kontaktieren.[2]
Reagieren Sie innerhalb der Fristen, sonst riskieren Sie, Ihre Ansprüche zu verlieren.

Einsprache, Beschwerde und Schlichtung

Wenn Sie mit Abzügen nicht einverstanden sind, reicht eine formelle Einsprache an den Vermieter oft zur Klärung aus. Bleibt die Antwort unbefriedigend, können Sie die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten anrufen; ein Schlichtungsverfahren ist meist Voraussetzung, bevor ein Gericht entscheidet.[2] Halten Sie alle Dokumente, Fotos und Kostenvoranschläge bereit, damit die Schlichtungsinstanz den Fall beurteilen kann.

FAQ

Wer trägt die Kosten für den Schlosstausch nach Schlüsselverlust?
Grundsätzlich trägt derjenige die Kosten, der für den Verlust verantwortlich ist; im Zweifel klären Vermieter und Mieter dies anhand der Umstände und der Versicherung.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Die Kaution darf so lange einbehalten werden, bis offene Forderungen geklärt sind; in der Praxis folgen Vermieter einer Frist, danach ist Rückgabe ohne Abzüge zu erfolgen.
Was muss eine formelle Einsprache enthalten?
Eine Einsprache sollte Datum, Sachverhalt, Begründung und Kopien der Belege enthalten sowie eine klare Forderung zur Rückzahlung bzw. Korrektur.

Anleitung

  1. Melden Sie den Schlüsselverlust sofort schriftlich dem Vermieter und fordern Sie Bestätigung an.
  2. Dokumentieren Sie Schaden und Kosten mit Fotos, Rechnungen und Zeugenangaben.
  3. Reichen Sie bei unberechtigten Abzügen eine schriftliche Einsprache mit Belegen ein.
  4. Wenn nötig, verlangen Sie eine Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (OR) Art. 253–274g — fedlex
  2. [2] Schlichtungsbehörde Mietangelegenheiten – Kantonale Informationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.