Zulässige Kautionsabzüge prüfen – Mietrecht Schweiz
Als Mieter in der Schweiz stehen Sie manchmal vor Fragen zur Rückgabe der Kaution: Welche Abzüge sind zulässig, welche Belege braucht der Vermieter, und wie reagieren Sie, wenn Sie mit einer Abrechnung nicht einverstanden sind? Dieser Artikel erklärt in leicht verständlicher Sprache die wichtigsten Rechte, typische zulässige Abzüge und konkrete Schritte, um unberechtigte Abzüge anzufechten. Sie erhalten Hinweise zur Dokumentation, zu Fristen und zur Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsstelle. Ziel ist, Ihnen als Mieter praktikable Handlungsoptionen zu geben, damit Sie Ihre Kaution möglichst vollständig und rechtzeitig zurückerhalten.
Welche Abzüge sind grundsätzlich zulässig?
Zulässige Abzüge betreffen in der Regel Schäden über die normale Abnützung hinaus, ausstehende Nebenkosten oder Kosten für notwendige, nachweisbare Reparaturen. Pauschale oder willkürliche Abzüge sind selten erlaubt. Der Vermieter muss die Abzüge begründen und Belege vorlegen; ohne Beleg sollten Sie nicht zustimmen.[1]
Wie dokumentiere ich den Zustand bei Auszug?
- Fotos und Videos vom Zustand der Wohnung beim Auszug machen.
- Übergabeprotokoll unterschreiben lassen oder selbst erstellen.
- Belege für Reinigung oder Reparaturen sammeln.
Was tun, wenn Sie die Abzüge für unzulässig halten?
Prüfen Sie zuerst die Abrechnung schriftlich und fordern Sie konkrete Belege vom Vermieter an. Schreiben Sie eine formelle, datierte Einsprache per Brief oder E-Mail und setzen Sie eine angemessene Frist zur Rückmeldung. Bleibt der Vermieter bei den Abzügen, ist der nächste Schritt die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons.[2]
Typische Fristen und Vorgehen
- Rückzahlungsfrist: Oft wird eine Frist von einigen Wochen genannt; verlangen Sie eine schriftliche Abrechnung.
- Einsprachefrist: Reagieren Sie sofort nach Erhalt der Abrechnung, mindestens innerhalb von 30 Tagen.
- Schlichtung: Reichen Sie bei der kantonalen Schlichtungsstelle einen Antrag ein, wenn die Einigung scheitert.
Was passiert bei einer Schlichtung oder Klage?
Die Schlichtungsbehörde versucht zunächst eine Einigung. Bleibt keine Lösung, kann die Angelegenheit vor Gericht weitergezogen werden. Halten Sie alle Belege, das Übergabeprotokoll und die Korrespondenz bereit, um Ihre Position zu untermauern.
Mustervorgehen: Kurzüberblick
- Forderung prüfen: Verlangen Sie eine detaillierte Abrechnung mit Belegen.
- Beweise sammeln: Fotos, Videos, Protokolle und Rechnungen bereitstellen.
- Kontakt suchen: Versuchen Sie eine gütliche Einigung mit dem Vermieter.
FAQ
- Was zählt als normale Abnutzung?
- Normale Abnutzung umfasst alters- und gebrauchstypische Spuren wie leichte Gebrauchsspuren an Böden oder Wänden; dafür darf in der Regel nicht von der Kaution abgezogen werden.
- Welche Belege kann ich vom Vermieter verlangen?
- Sie können Rechnungen, Kostenvoranschläge und Fotos verlangen, die den Schaden und die Höhe der Kosten belegen.
- Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Kaution zurückzuzahlen?
- Eine klare gesetzliche Einzelfrist gibt es nicht überall; reagieren Sie aber zügig und setzen Sie dem Vermieter eine schriftliche Frist zur Rückzahlung.
Anleitung
- Formulieren: Schreiben Sie eine kurze, datierte Einsprache mit der Bitte um Belege.
- Sammeln: Legen Sie Fotos, Übergabeprotokoll und Rechnungen bei.
- Einreichen: Reichen Sie bei Bedarf einen Schlichtungsantrag bei der kantonalen Schlichtungsstelle ein.
- Weiter: Falls die Schlichtung scheitert, können Sie vor Gericht klagen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Kontakt Schlichtungsbehörde Kanton Zürich
- Gesetzestext: Schweizer Obligationenrecht (Fedlex)
- Kontakt Schlichtungsbehörde Kanton Genf